Die strukturelle und semantische Harmonisierung der Standards OKSTRA (Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen) und IFC (Industry Foundation Classes) gewinnt für die Digitalisierung des Straßenwesens zunehmend an Bedeutung. OKSTRA ist ein nationaler Standard mit hoher straßenfachlicher Detailtiefe, objektorientierter Modellierung und integrierter Validierungsunterstützung. Er bildet die Grundlage zahlreicher Fachprozesse wie INSPIRE-Datenbereitstellung, VEMAGS-Statik-Modul und Straßeninformationsbanken. IFC ist ein international anerkannter, herstellerneutraler BIM-Standard, der mit Version 4.3 erstmals umfassend auf Infrastrukturbauwerke ausgeweitet wurde. Allerdings sind IFC-Klassen international einheitlich und nicht auf spezifische nationale Anforderungen ausgelegt. Zwischen beiden Standards bestehen erhebliche Harmonisierungsbedarfe: OKSTRA beschreibt straßenbezogene Sachverhalte fein granular und eindeutig, während IFC auf physische Bauteile fokussiert und teilweise generischere Strukturen nutzt. Derzeit bestehen zwischen den Ländern unterschiedliche Fachbedeutungslisten, die zu inkonsistenten Bedeutungszuordnungen führen. Ohne eine eindeutige, maschinenlesbare Zuordnung von OKSTRA-Fachobjekten zu IFC-Strukturen ist weder eine automatisierte Konvertierung noch eine zuverlässige Validierung möglich. Zielsetzung Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung und Bereitstellung einer Merkmalsdatenbank, die OKSTRA-Objektklassen, BIM-Objektkatalog-Objekte und die harmonisierte Fachbedeutungsliste samt Attributen beinhaltet und diese eindeutig IFC-Entitäten, Property Sets und Klassifikationen zuordnet. Zudem soll die explorative Harmonisierung unterschiedlicher Schemata durchgeführt werden. Die Merkmalsdatenbank soll maschinenlesbares Artefakt über eine standardisierte REST-API-Schnittstelle bereitgestellt werden. Das Mapping soll vollständig über alle OKSTRA-Objektklassen sowie die harmonisierte Fachbedeutungsliste erfolgen. Der Betrieb im BIM-Portal des Bundes ist zu untersuchen. Nutzen des FE-Vorhabens Das FE-Vorhaben schafft mit der Merkmalsdatenbank eine verbindliche Grundlage für die automatisierte OKSTRA/IFC-Konvertierung und ermöglicht damit einen verlustfreien Datenaustausch zwischen OKSTRA- und BIM-basierten Prozessen im Straßenwesen. Durch die semantisch korrekten Zuordnungen wird die Planungsqualität gesteigert und die Effizienz bei der Umsetzung von BIM-Projekten im Straßenwesen erhöht. Doppelstrukturen und parallele Datenhaltungen werden vermieden. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben die laufende Standardisierung von OKSTRA und buildingSMART, indem es konsolidierte Mapping-Regeln bereitstellt, die in die weitere Entwicklung der Standards einfließen können.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau einer Merkmalsdatenbank zur semantischen Verknüpfung von OKSTRA und IFC
Referenznummer: Z2r - FE 02.0506/2026/ARB
Kurze Beschreibung:
Die strukturelle und semantische Harmonisierung der Standards OKSTRA (Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen) und IFC (Industry Foundation Classes) gewinnt für die Digitalisierung des Straßenwesens zunehmend an Bedeutung. OKSTRA ist ein nationaler Standard mit hoher straßenfachlicher Detailtiefe, objektorientierter Modellierung und integrierter Validierungsunterstützung. Er bildet die Grundlage zahlreicher Fachprozesse wie INSPIRE-Datenbereitstellung, VEMAGS-Statik-Modul und Straßeninformationsbanken.
IFC ist ein international anerkannter, herstellerneutraler BIM-Standard, der mit Version 4.3 erstmals umfassend auf Infrastrukturbauwerke ausgeweitet wurde. Allerdings sind IFC-Klassen international einheitlich und nicht auf spezifische nationale Anforderungen ausgelegt.
Zwischen beiden Standards bestehen erhebliche Harmonisierungsbedarfe: OKSTRA beschreibt straßenbezogene Sachverhalte fein granular und eindeutig, während IFC auf physische Bauteile fokussiert und teilweise generischere Strukturen nutzt. Derzeit bestehen zwischen den Ländern unterschiedliche Fachbedeutungslisten, die zu inkonsistenten Bedeutungszuordnungen führen. Ohne eine eindeutige, maschinenlesbare Zuordnung von OKSTRA-Fachobjekten zu IFC-Strukturen ist weder eine automatisierte Konvertierung noch eine zuverlässige Validierung möglich.
Zielsetzung
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung und Bereitstellung einer Merkmalsdatenbank, die OKSTRA-Objektklassen, BIM-Objektkatalog-Objekte und die harmonisierte Fachbedeutungsliste samt Attributen beinhaltet und diese eindeutig IFC-Entitäten, Property Sets und Klassifikationen zuordnet. Zudem soll die explorative Harmonisierung unterschiedlicher Schemata durchgeführt werden.
Die Merkmalsdatenbank soll maschinenlesbares Artefakt über eine standardisierte REST-API-Schnittstelle bereitgestellt werden. Das Mapping soll vollständig über alle OKSTRA-Objektklassen sowie die harmonisierte Fachbedeutungsliste erfolgen. Der Betrieb im BIM-Portal des Bundes ist zu untersuchen.
Nutzen des FE-Vorhabens
Das FE-Vorhaben schafft mit der Merkmalsdatenbank eine verbindliche Grundlage für die automatisierte OKSTRA/IFC-Konvertierung und ermöglicht damit einen verlustfreien Datenaustausch zwischen OKSTRA- und BIM-basierten Prozessen im Straßenwesen. Durch die semantisch korrekten Zuordnungen wird die Planungsqualität gesteigert und die Effizienz bei der Umsetzung von BIM-Projekten im Straßenwesen erhöht. Doppelstrukturen und parallele Datenhaltungen werden vermieden. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben die laufende Standardisierung von OKSTRA und buildingSMART, indem es konsolidierte Mapping-Regeln bereitstellt, die in die weitere Entwicklung der Standards einfließen können.
Die strukturelle und semantische Harmonisierung der Standards OKSTRA (Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen) und IFC (Industry Foundation Classes) gewinnt für die Digitalisierung des Straßenwesens zunehmend an Bedeutung. OKSTRA ist ein nationaler Standard mit hoher straßenfachlicher Detailtiefe, objektorientierter Modellierung und integrierter Validierungsunterstützung. Er bildet die Grundlage zahlreicher Fachprozesse wie INSPIRE-Datenbereitstellung, VEMAGS-Statik-Modul und Straßeninformationsbanken.
IFC ist ein international anerkannter, herstellerneutraler BIM-Standard, der mit Version 4.3 erstmals umfassend auf Infrastrukturbauwerke ausgeweitet wurde. Allerdings sind IFC-Klassen international einheitlich und nicht auf spezifische nationale Anforderungen ausgelegt.
Zwischen beiden Standards bestehen erhebliche Harmonisierungsbedarfe: OKSTRA beschreibt straßenbezogene Sachverhalte fein granular und eindeutig, während IFC auf physische Bauteile fokussiert und teilweise generischere Strukturen nutzt. Derzeit bestehen zwischen den Ländern unterschiedliche Fachbedeutungslisten, die zu inkonsistenten Bedeutungszuordnungen führen. Ohne eine eindeutige, maschinenlesbare Zuordnung von OKSTRA-Fachobjekten zu IFC-Strukturen ist weder eine automatisierte Konvertierung noch eine zuverlässige Validierung möglich.
Zielsetzung
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung und Bereitstellung einer Merkmalsdatenbank, die OKSTRA-Objektklassen, BIM-Objektkatalog-Objekte und die harmonisierte Fachbedeutungsliste samt Attributen beinhaltet und diese eindeutig IFC-Entitäten, Property Sets und Klassifikationen zuordnet. Zudem soll die explorative Harmonisierung unterschiedlicher Schemata durchgeführt werden.
Die Merkmalsdatenbank soll maschinenlesbares Artefakt über eine standardisierte REST-API-Schnittstelle bereitgestellt werden. Das Mapping soll vollständig über alle OKSTRA-Objektklassen sowie die harmonisierte Fachbedeutungsliste erfolgen. Der Betrieb im BIM-Portal des Bundes ist zu untersuchen.
Nutzen des FE-Vorhabens
Das FE-Vorhaben schafft mit der Merkmalsdatenbank eine verbindliche Grundlage für die automatisierte OKSTRA/IFC-Konvertierung und ermöglicht damit einen verlustfreien Datenaustausch zwischen OKSTRA- und BIM-basierten Prozessen im Straßenwesen. Durch die semantisch korrekten Zuordnungen wird die Planungsqualität gesteigert und die Effizienz bei der Umsetzung von BIM-Projekten im Straßenwesen erhöht. Doppelstrukturen und parallele Datenhaltungen werden vermieden. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben die laufende Standardisierung von OKSTRA und buildingSMART, indem es konsolidierte Mapping-Regeln bereitstellt, die in die weitere Entwicklung der Standards einfließen können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 294 117 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: FE 02.0506/2026 - Los 1
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einschlägige Kenntnisse und Erfahrun-gen in der Harmonisierung unterschied-licher Objektkataloge und der Daten-modellierung; nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren, Alternativ: 2 wissenschaftliche Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren- Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Kenntnisse und Erfahrungen in der An-wendung von OKSTRA und/oder IFC sowie zugehörigen Normen und Spezi-fikationen; nachzuweisen durch: Mind. 1 abgeschlossenes Referenzpro-ekt aus den letzten 3 Jahren , Alternativ: 2 wissenschaftliche Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren
Nachweis einer bereits veröffentlichten Merkmalsdatenbank oder eines ver-gleichbaren Datenbankprojekts als O-pen Source (z. B. auf GitHub, GitLab o. ä.) unter einer freien Lizenz; nachzuweisen durch: Angabe des Repository-Links
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einschlägige Kenntnisse und Erfahrun-gen in der Harmonisierung unterschied-licher Objektkataloge und der Daten-modellierung; nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren, Alternativ: 2 wissenschaftliche Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren- Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Kenntnisse und Erfahrungen in der An-wendung von OKSTRA und/oder IFC sowie zugehörigen Normen und Spezi-fikationen; nachzuweisen durch: Mind. 1 abgeschlossenes Referenzpro-ekt aus den letzten 3 Jahren , Alternativ: 2 wissenschaftliche Veröffentlichungen in den letzten 3 Jahren
Nachweis einer bereits veröffentlichten Merkmalsdatenbank oder eines ver-gleichbaren Datenbankprojekts als O-pen Source (z. B. auf GitHub, GitLab o. ä.) unter einer freien Lizenz; nachzuweisen durch: Angabe des Repository-Links
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4b (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 112-404387 (2026-06-11)