Im Zuge der Durchführung von Bauarbeiten müssen regelmäßig Baustellenfahrzeuge, Transportfahrzeuge und Baumaschinen in den Arbeitsbereich ein- und ausfahren. Hierfür kommen insbesondere bei langen Baustellenabschnitten Baustellenzuwegungen innerhalb der Arbeitsstelle, d. h. im Längsverkehr der Autobahn, zum Einsatz. Solche Zuwegungen führen zu zusätzlichen Konfliktpunkten mit dem fließenden Verkehr, die die Verkehrssicherheit mindern bzw. zu Störungen im Verkehrsablauf führen können. Aktuell gibt es keine Standards für die Ausbildung und Gestaltung von solchen Baustellenzuwegungen. Während Baustellenzuwegungen in Regelwerken und Arbeitsschutzvorschriften grundsätzlich berücksichtigt werden, liegen bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu deren sicherer und leistungsfähiger Gestaltung vor. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die systematische Untersuchung von Baustellenzuwegungen innerhalb von Arbeitsstellen längerer Dauer auf BAB sowie die Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Empfehlungen für deren Planung, Gestaltung und Betrieb. Weiterhin sollen geeignete Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden, mit denen die Eignung unterschiedlicher Lösungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf und Praktikabilität beurteilt werden kann. Als Ergebnis des Forschungsvorhabens sind Handlungsempfehlungen für die Planung, Ausschreibung, Genehmigung und den Betrieb von Baustellenzuwegungen im Längsverkehr zu erarbeiten. Es sind unter anderem Vorgaben zur geeigneten Lage, Entwicklungslänge, Beschilderung und Markierung sowie zu verkehrstechnischen Maßnahmen abgeleitet werden. Zudem sollen Vorschläge für die Fortschreibung bestehender Regelwerke, Leitfäden, Verordnungen und technischer Vorschriften abgeleitet werden (z. B. RSA, VwV StVO, ZTV SA). Das Vorhaben soll einen Beitrag zur sicheren, effizienten und regelwerkskonformen Abwicklung von Arbeitsstellen längerer Dauer auf hochbelasteten Bundesautobahnen leisten.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: " Ausbildung und Gestaltung von seitlichen Baustellenzuwegungen im Längsverkehr auf BAB "
Referenznummer: Z2l-FE 03.0666/2026/BRB
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Durchführung von Bauarbeiten müssen regelmäßig Baustellenfahrzeuge, Transportfahrzeuge und Baumaschinen in den Arbeitsbereich ein- und ausfahren. Hierfür kommen insbesondere bei langen Baustellenabschnitten Baustellenzuwegungen innerhalb der Arbeitsstelle, d. h. im Längsverkehr der Autobahn, zum Einsatz. Solche Zuwegungen führen zu zusätzlichen Konfliktpunkten mit dem fließenden Verkehr, die die Verkehrssicherheit mindern bzw. zu Störungen im Verkehrsablauf führen können. Aktuell gibt es keine Standards für die Ausbildung und Gestaltung von solchen Baustellenzuwegungen.
Während Baustellenzuwegungen in Regelwerken und Arbeitsschutzvorschriften grundsätzlich berücksichtigt werden, liegen bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu deren sicherer und leistungsfähiger Gestaltung vor.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die systematische Untersuchung von Baustellenzuwegungen innerhalb von Arbeitsstellen längerer Dauer auf BAB sowie die Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Empfehlungen für deren Planung, Gestaltung und Betrieb.
Weiterhin sollen geeignete Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden, mit denen die Eignung unterschiedlicher Lösungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf und Praktikabilität beurteilt werden kann.
Als Ergebnis des Forschungsvorhabens sind Handlungsempfehlungen für die Planung, Ausschreibung, Genehmigung und den Betrieb von Baustellenzuwegungen im Längsverkehr zu erarbeiten. Es sind unter anderem Vorgaben zur geeigneten Lage, Entwicklungslänge, Beschilderung und Markierung sowie zu verkehrstechnischen Maßnahmen abgeleitet werden. Zudem sollen Vorschläge für die Fortschreibung bestehender Regelwerke, Leitfäden, Verordnungen und technischer Vorschriften abgeleitet werden (z. B. RSA, VwV StVO, ZTV SA).
Das Vorhaben soll einen Beitrag zur sicheren, effizienten und regelwerkskonformen Abwicklung von Arbeitsstellen längerer Dauer auf hochbelasteten Bundesautobahnen leisten.
Im Zuge der Durchführung von Bauarbeiten müssen regelmäßig Baustellenfahrzeuge, Transportfahrzeuge und Baumaschinen in den Arbeitsbereich ein- und ausfahren. Hierfür kommen insbesondere bei langen Baustellenabschnitten Baustellenzuwegungen innerhalb der Arbeitsstelle, d. h. im Längsverkehr der Autobahn, zum Einsatz. Solche Zuwegungen führen zu zusätzlichen Konfliktpunkten mit dem fließenden Verkehr, die die Verkehrssicherheit mindern bzw. zu Störungen im Verkehrsablauf führen können. Aktuell gibt es keine Standards für die Ausbildung und Gestaltung von solchen Baustellenzuwegungen.
Während Baustellenzuwegungen in Regelwerken und Arbeitsschutzvorschriften grundsätzlich berücksichtigt werden, liegen bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu deren sicherer und leistungsfähiger Gestaltung vor.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die systematische Untersuchung von Baustellenzuwegungen innerhalb von Arbeitsstellen längerer Dauer auf BAB sowie die Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Empfehlungen für deren Planung, Gestaltung und Betrieb.
Weiterhin sollen geeignete Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden, mit denen die Eignung unterschiedlicher Lösungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf und Praktikabilität beurteilt werden kann.
Als Ergebnis des Forschungsvorhabens sind Handlungsempfehlungen für die Planung, Ausschreibung, Genehmigung und den Betrieb von Baustellenzuwegungen im Längsverkehr zu erarbeiten. Es sind unter anderem Vorgaben zur geeigneten Lage, Entwicklungslänge, Beschilderung und Markierung sowie zu verkehrstechnischen Maßnahmen abgeleitet werden. Zudem sollen Vorschläge für die Fortschreibung bestehender Regelwerke, Leitfäden, Verordnungen und technischer Vorschriften abgeleitet werden (z. B. RSA, VwV StVO, ZTV SA).
Das Vorhaben soll einen Beitrag zur sicheren, effizienten und regelwerkskonformen Abwicklung von Arbeitsstellen längerer Dauer auf hochbelasteten Bundesautobahnen leisten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 235294.12 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2l – FE 03.0666/2026/BRB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-20 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-20 06:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-20 06:05:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von Verkehrsablaufuntersuchungen auf BAB nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 1)
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von Verkehrsablaufuntersuchungen auf BAB nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 1)
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von…
… Verkehrssicherheitsanalysen auf BAB nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 2)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
… Erhebungen empirischer Verkehrs- und Unfalldaten in Arbeitsstellen auf BAB nachzuweisen mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 3)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 171-609833 (2026-09-03)