2.1 Ausgeschriebene Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2024-2026 - die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1), - für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2) Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B, Kap. 6ff.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2023/1400
Kurze Beschreibung:
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2024-2026
- die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1),
- für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B, Kap. 6ff.
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2024-2026
- die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1),
- für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B, Kap. 6ff.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-12 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 132-421556
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt, da nicht alle inhaltlichen und vertraglichen Fragen abschließend geklärt sein können.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber veröffentlicht einen Teilnahmewettbewerb und fordert die Bieter im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und die zukünftige Zusammenarbeit verhandeln.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren
Die in Schritt 1 ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 36 des Jahres 2023 zur Präsentation in KW 38-39 eingeladen. In diesem Termin sollen die ausgewählten Bieter ihr Konzept in einer präsentationsfähigen Form darstellen und erläutern. Mit den Bietern wird das Projektvorgehen erörtert und der Rahmenvertrag verhandelt.
Es werden ggf. weitere Präsentationen / Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und die in Schritt 3 aufgefordert werden, weiter zu reduzieren.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Die nach Schritt 2 ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Das finale Angebot besteht aus dem ausverhandelten Rahmenvertrag. Der anhand der Zuschlagskriterien ausgewählte Bieter erhält den Zuschlag auf den Rahmenvertrag.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 07.08.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 27.07.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten je Los eine Aufwandentschädigung in Höhe von je 5.000 EUR (netto).
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
siehe Vergabeunterlagen
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.12.2023. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6Q05
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt, da nicht alle inhaltlichen und vertraglichen Fragen abschließend geklärt sein können.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber veröffentlicht einen Teilnahmewettbewerb und fordert die Bieter im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und die zukünftige Zusammenarbeit verhandeln.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren
Die in Schritt 1 ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 36 des Jahres 2023 zur Präsentation in KW 38-39 eingeladen. In diesem Termin sollen die ausgewählten Bieter ihr Konzept in einer präsentationsfähigen Form darstellen und erläutern. Mit den Bietern wird das Projektvorgehen erörtert und der Rahmenvertrag verhandelt.
Es werden ggf. weitere Präsentationen / Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und die in Schritt 3 aufgefordert werden, weiter zu reduzieren.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Die nach Schritt 2 ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Das finale Angebot besteht aus dem ausverhandelten Rahmenvertrag. Der anhand der Zuschlagskriterien ausgewählte Bieter erhält den Zuschlag auf den Rahmenvertrag.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 27.07.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten je Los eine Aufwandentschädigung in Höhe von je 5.000 EUR (netto).
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
siehe Vergabeunterlagen
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.12.2023. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6Q05
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2024-2026
- die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1),
- für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
- für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B, Kap. 6ff.
Geschätzter Gesamtwert: 28 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: 1. Los 1 "Weiterentwicklung der bestehenden PR- und Social-Media-Strategie sowie Durchführung der PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt sowie Eva
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: siehe oben
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Bezeichnung des Loses: 2. Los 2 "Durchführung von Medialeistungen für einzelne Kampagnen der Dachmarke bwegt, sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf,
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Diese Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Diese Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Fremdleistungen stellen immer Subunternehmen des Auftragnehmers dar.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Fremdleistungen stellen immer Subunternehmen des Auftragnehmers dar.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mindeststandards:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter und ggfls. von Subunternehmern Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der Betreuung, Weiterentwicklung und Umsetzung von großen kanalübergreifenden Marketing-kampagnen vorzulegen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter und ggfls. von Subunternehmern Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der Betreuung, Weiterentwicklung und Umsetzung von großen kanalübergreifenden Marketing-kampagnen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.4 Vergütung / Vertrag / Budget
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen grundsätzlich nach Leistungserbringung und auf Nachweis durch Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Es gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrages, siehe Anlage.
Für die Durchführung steht folgendes maximales Budget (netto) zur Verfügung:
- Für Los 1 "PR- und Social-Media-Maßnahmen": max. 3,0 Mio. Euro jährlich
- Für Los 2 "Medialeistungen": max. 4,0 Mio. Euro jährlich
Darin sind alle Agentur-, Lizenz- und Umsetzungs- und Fremdkosten enthalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung des gesamten Budgets.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Mit Vertragsschluss wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen. Hinzukommt - soweit erforderlich - ein Vertrag zur Verarbeitung von Daten nach der DSGVO. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- der verhandelte Rahmenvertrag
- die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand Dezember 2020).
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
1. Inhaltliche und kreative Qualität der Konzeptentwürfe sowie Gestaltung der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen der Lose 1 bis 2 50 %
Die Bieter sollen die angebotene Leistung anhand der Inhalte der Aufgaben-beschreibung darstellen und lösungsorientiert und mit Verständnis für die Marke bwegt darstellen.
2. Preis anhand einer fiktiven Angebotskalkulation mit
- 20 Stunden Seniorberatung,
- 40 Stunden Projektmanagement,
- 20 Stunden Projektassistenz
- und nur für Los 1 zusätzlich
- 10 Stunden Text,
- 10 Stunden Grafik, Video
- 10 Stunden Community Management 25%
3. Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgaben der letzten 5 Jahre mit Aussagen zu Auftraggebern, Budget, Maßnahmen und Leistungszeitraum 15%
4. Fachliche Leistungsfähigkeit durch Angaben zur Qualifikation
des Personals 10 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Projektmitarbeiter:innen zu benennen und deren einschlägige Erfahrungen aufzuzeigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Projektmitarbeiter:innen zu benennen und deren einschlägige Erfahrungen aufzuzeigen.
Beschleunigtes Verfahren: digitale Abgabe der Angebote
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-09-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategie, Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beispielhafte Darstellung einzelner Maßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Evaluation, Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 10
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt, da nicht alle inhaltlichen und vertraglichen Fragen abschließend geklärt sein können.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt, da nicht alle inhaltlichen und vertraglichen Fragen abschließend geklärt sein können.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber veröffentlicht einen Teilnahmewettbewerb und fordert die Bieter im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und die zukünftige Zusammenarbeit verhandeln.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren
Die in Schritt 1 ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 36 des Jahres 2023 zur Präsentation in KW 38-39 eingeladen. In diesem Termin sollen die ausgewählten Bieter ihr Konzept in einer präsentationsfähigen Form darstellen und erläutern. Mit den Bietern wird das Projektvorgehen erörtert und der Rahmenvertrag verhandelt.
Die in Schritt 1 ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 36 des Jahres 2023 zur Präsentation in KW 38-39 eingeladen. In diesem Termin sollen die ausgewählten Bieter ihr Konzept in einer präsentationsfähigen Form darstellen und erläutern. Mit den Bietern wird das Projektvorgehen erörtert und der Rahmenvertrag verhandelt.
Es werden ggf. weitere Präsentationen / Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und die in Schritt 3 aufgefordert werden, weiter zu reduzieren.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Die nach Schritt 2 ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Das finale Angebot besteht aus dem ausverhandelten Rahmenvertrag. Der anhand der Zuschlagskriterien ausgewählte Bieter erhält den Zuschlag auf den Rahmenvertrag.
Die nach Schritt 2 ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Das finale Angebot besteht aus dem ausverhandelten Rahmenvertrag. Der anhand der Zuschlagskriterien ausgewählte Bieter erhält den Zuschlag auf den Rahmenvertrag.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 27.07.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten je Los eine Aufwandentschädigung in Höhe von je 5.000 EUR (netto).
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
siehe Vergabeunterlagen
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.12.2023. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6Q05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 132-421556 (2023-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2024-2026
• die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1),
• für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2024-2026
• die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1),
• für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
Gesamtwert des Auftrags: 28 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
• die bestehende PR- und Social-Media-Strategie weiterentwickelt sowie sämtliche PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt entwickelt und durchführt sowie anhand von KPIs evaluiert (Los 1),
• für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
• für einzelne Kampagnen der Marke bwegt sämtliche Medialeistungen sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle durchführt (Los 2)
Bezeichnung des Loses: Weiterentwicklung der bestehenden PR- und Social-Media-Strategie
Kurze Beschreibung:
Weiterentwicklung der bestehenden PR- und Social-Media-Strategie sowie Durchführung der PR- und Social-Media-Maßnahmen mit innovativem und kreativem Content für die Dachmarke bwegt sowie Evaluierung anhand von KPIs
Beschreibung der Optionen: siehe LB
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Medialeistungen für einzelne Kampagnen der Dachmarke bwegt,
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Medialeistungen für einzelne Kampagnen der Dachmarke bwegt, sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle“.
Durchführung von Medialeistungen für einzelne Kampagnen der Dachmarke bwegt, sowohl offline als auch online von der Mediaberatung über die Mediastrategie, die Mediaplanung, den Mediaeinkauf, die Mediaabwicklung, die Kampagnensteuerung bis zur Mediakontrolle“.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-29 📅
Name: Ansel & Möllers GmbH
Postanschrift: König-Karl-Straße 10
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12 000 000 EUR 💰
Name: Mediaplus Köln GmbH & Co.KG
Postanschrift: Von-Werth-Straße 6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Köln
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 16 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2023/S 248-786663 (2023-12-21)