3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren ist notwendig, weil es sich im Wesentlichen um Leistungen handelt, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Der Auftraggeber muss die gestalterische Intonation und die werblichen Inhalte mit dem Auftragnehmer erörtern.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen .
Schritt 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in KW 44 des Jahres 2023 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und voraussichtlich zur Präsentation in KW 48 eingeladen. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Es werden ggf. weitere Präsentationen / Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und die in Schritt 3 aufgefordert werden, weiter zu reduzieren.
Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter - ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche - zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Der Zuschlag wird anhand der endgültigen Angebote entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie der weiteren Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 20.11.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
- NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter
www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer vorliegen. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 09.11.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter
www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 4.000 EUR (netto).
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
- Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage.
- Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage.
- Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW, bzw. das Verkehrsministerium überträgt.
- Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
- Angaben zur Bietergemeinschaft; vergleiche Teil A Kapitel 5.4
- Angaben zu Subunternehmern; vergleiche Teil A Kapitel 5.5
Teil 2: Nachweis der Eignung
- Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
- Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
- Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
- Die den Auswahlkriterien entsprechenden Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen, vgl. Teil A Kap. 3.4. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
- Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. Übersicht über beruflichen Werdegang sowie berufliche u. fachliche Erfahrungen).
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
- Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. Der Bieter hat eine verbindliche Gewichtung der verschiedenen Funktionen/Qualifikationen anzugeben. Diese wird Vertragsbestandteil.
- Alle Preise sind netto und brutto in Euro anzugeben.
- Referenzen zur Umsetzung von Internetseiten mit TYPO3
Teil 3: Konzept
- Konzept zur RadKULTUR:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 8 DIN A4-Seiten umfassen und folgendes beinhalten:
Wichtige Inhalte dieses Konzepts der Kommunikationskampagne sollen sein:
- Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption
- Ziele und Zielerreichung: Ableitung der Kampagnenkonzeption von den verkehrspolitischen Zielen des Landes
- Vorschläge für die Ausdifferenzierung der Zielgruppen
- Ableitung eines integrierten Kampagnenkonzepts von den in Teil B definierten Zielen und Zielgruppen unter Einbindung von Multiplikatoren
- Vorschläge zu Botschaften gemäß der Ziele / Zielgruppen
- Logische Fortführung der bisherigen Kampagne RadKULTUR
- Schlüssige Integration der in Teil B definierten neuen Schwerpunkte der Kampagne
- Beschreibung konkreter Kampagnenelemente
- Beispielhafte Beschreibung von Maßnahmen / Ideen abgeleitet aus der Gesamtkonzeption (Ziele / Zielgruppen / Botschaften)
- Beschreibung, wie die jeweilige Maßnahme auf die Zielerreichung einzahlt
- Beschreibung, welche Kanäle für eine zielgruppengerechte Ansprache bespielt werden
- Monitoring der Wirksamkeit der Kampagnenelemente
- Unter Berücksichtigung des Monitorings: Darstellung, wie eine jährl
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB61QP