Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln. Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs): • AP 1: Festlegung der Methodik • AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024 • AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025 • AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026 • AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung zur Erhebung der Sanierungsaktivität in Deutschland
Referenznummer: Z23 / BfEE 26-02
Kurze Beschreibung:
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln.
Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs):
• AP 1: Festlegung der Methodik
• AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024
• AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025
• AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026
• AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln.
Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs):
• AP 1: Festlegung der Methodik
• AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024
• AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025
• AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026
• AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Z23 / BfEE 26-02
Geschätzter Wert ohne MwSt: 219 660 EUR 💰
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-28 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-05-28 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-15 📅
Zusätzliche Informationen:
Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG - Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Dazu sind mit den Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis über die Haftpflichtversicherung
• Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Dazu sind mit den Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis über die Haftpflichtversicherung
• Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seiner tatsächlichen Tätigkeit auf dem betreffenden Markt beschränken.
Dazu sind mit den Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seiner tatsächlichen Tätigkeit auf dem betreffenden Markt beschränken.
Dazu sind mit den Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.:
• Kurzvorstellung der Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind ferner auf einer gesonderten Anlage zum Angebot die Gründe für die Eingehung der Bietergemeinschaft detailliert zu erläutern.
• Kurzvorstellung der Projektleitung
• Tabelle mit Referenzprojekten (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien, Abschnitt 4.1)
• Tabelle mit geplantem Personaleinsatz und Vertretungspersonal (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien, Abschnitt 4.2)
• Angaben zu den Vertretungsregelungen der projektbeteiligten Mitarbeitenden
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.:
• Kurzvorstellung der Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind ferner auf einer gesonderten Anlage zum Angebot die Gründe für die Eingehung der Bietergemeinschaft detailliert zu erläutern.
• Kurzvorstellung der Projektleitung
• Tabelle mit Referenzprojekten (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien, Abschnitt 4.1)
• Tabelle mit geplantem Personaleinsatz und Vertretungspersonal (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien, Abschnitt 4.2)
• Angaben zu den Vertretungsregelungen der projektbeteiligten Mitarbeitenden
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.evergabe-online.de.elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.deInformationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.evergabe-online.de.elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.deInformationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-289804 (2026-04-27)