Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit
hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die
Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR
soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen,
administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Begleitagentur zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - 3. Tranche
20.60.01-07a”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit
hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die
Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR
soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen,
administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1155462.18 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1155462.18 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-06 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 089-270313 (2023-05-03)