Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel “ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 20.60.01-07a
Kurze Beschreibung:
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit
hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die
Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR
soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen,
administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit
hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Für die 3. Fördertranche wurden vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 176 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt. Der entsprechende Projektaufruf lief bis zum 15. Oktober 2022. Die
Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 01.03.2023. Es wurden 64 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Das BBSR
soll durch einen externen Auftragnehmer bei der organisatorischen,
administrativen und fachlichen Umsetzung des Bundesprogramms „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ unterstützt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.