Bereitstellung einer fachgerechten Bewertung von gegrindeten Oberflächentexturen auf Betonfahrbahnen in der ZEB - Berührungslose Ermittlung der Längsebenheit
Die Bewertung der Längsebenheit erfordert seit Einführung der Technischen Prüfvorschriften für die berührungslose Messung von Fahrbahnoberflächen [1,2] die Bestimmung des wahren Höhenlängsprofils. Zur Messung des wahren Höhenlängsprofils eignet sich bisher nur das High-Speed Monitoring – Verfahren (HRM). Vergleichbare, z. B. in anderen Ländern verwendete Verfahren, wie ein Inertial-Profilometer, (Abstandsmessung in Kombination mit einem Beschleunigungssensor) sind zurzeit nicht zulassungsfähig. Für abweichende Oberflächenstrukturen wie beispielsweise Grindingstrukturen ist das HRM-Verfahren in seiner aktuellen Form jedoch nicht geeignet. Aufgrund des Materialabtrags entsteht auf gegrindeten Oberflächen ein längs gerichtetes, alternierendes Steg-Rille-Muster, wodurch geringe örtliche Abweichungen der mehrfachabgetasteten Punkte zu großen Abweichungen in den relativen Höhenmessungen der Lasersensoren führen können. Zusätzlich führen schon geringe Winkel zwischen den längs gerichteten Strukturen und der Fahrtrichtung des Messfahrzeuges zu einer Aufprägung einer künstlichen Unebenheit. Die Genauigkeit von Messsystemen, welche auf Basis der berührungslosen Messung arbeiten, können daher von den Grindingstrukturen stark negativ beeinflusst werden. Das Ziel dieses Vorhabens ist die Identifizierung bzw. Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens, dass die berührungslose Messung gegrindeter Strukturen ermöglicht. Dazu sollen die Auswirkungen der gerichteten Strukturen von Grindingtexturen auf die gängigen Messverfahren zur Ermittlung von Höhenlängsprofilen, wie dem HRM-Balken beschrieben und mit speziellen, für Grindingtexturen angepassten Varianten dieser Systeme bzw. alternativer Messsysteme verglichen werden. Die Grundlage dieses Vergleiches sollen Messungen mit dem Planografen bilden, da dieser aufgrund der Breite seines Messrades nicht bzw. weniger anfällig für die Einflüsse einer gegrindeten Textur ist. Außerdem soll neben der Entwicklung eines berührungslosen, schnellfahrenden Messverfahrens ein nachvollziehbar begründetes Konzept zur Berechnung der Höhenlängsprofilpunkte, unter Berücksichtigung von Steg und Rille der Grindingtexturen, erarbeitet werden. Ein derartiges Messverfahren wäre idealerweise sowohl in der Zustandserfassung, als auch bei bauvertraglichen Messungen verwendbar und sollte auf allen heute bekannten Straßenoberflächen funktionieren.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung einer fachgerechten Bewertung von gegrindeten Oberflächentexturen auf Betonfahrbahnen in der ZEB - Berührungslose Ermittlung der Längsebenheit
Referenznummer: Z2g - FE 04.0370/2026/BRB
Kurze Beschreibung:
Die Bewertung der Längsebenheit erfordert seit Einführung der Technischen Prüfvorschriften für die berührungslose Messung von Fahrbahnoberflächen [1,2] die Bestimmung des wahren Höhenlängsprofils. Zur Messung des wahren Höhenlängsprofils eignet sich bisher nur das High-Speed Monitoring – Verfahren (HRM). Vergleichbare, z. B. in anderen Ländern verwendete Verfahren, wie ein Inertial-Profilometer, (Abstandsmessung in Kombination mit einem Beschleunigungssensor) sind zurzeit nicht zulassungsfähig.
Für abweichende Oberflächenstrukturen wie beispielsweise Grindingstrukturen ist das HRM-Verfahren in seiner aktuellen Form jedoch nicht geeignet. Aufgrund des Materialabtrags entsteht auf gegrindeten Oberflächen ein längs gerichtetes, alternierendes Steg-Rille-Muster, wodurch geringe örtliche Abweichungen der mehrfachabgetasteten Punkte zu großen Abweichungen in den relativen Höhenmessungen der Lasersensoren führen können. Zusätzlich führen schon geringe Winkel zwischen den längs gerichteten Strukturen und der Fahrtrichtung des Messfahrzeuges zu einer Aufprägung einer künstlichen Unebenheit. Die Genauigkeit von Messsystemen, welche auf Basis der berührungslosen Messung arbeiten, können daher von den Grindingstrukturen stark negativ beeinflusst werden.
Das Ziel dieses Vorhabens ist die Identifizierung bzw. Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens, dass die berührungslose Messung gegrindeter Strukturen ermöglicht. Dazu sollen die Auswirkungen der gerichteten Strukturen von Grindingtexturen auf die gängigen Messverfahren zur Ermittlung von Höhenlängsprofilen, wie dem HRM-Balken beschrieben und mit speziellen, für Grindingtexturen angepassten Varianten dieser Systeme bzw. alternativer Messsysteme verglichen werden. Die Grundlage dieses Vergleiches sollen Messungen mit dem Planografen bilden, da dieser aufgrund der Breite seines Messrades nicht bzw. weniger anfällig für die Einflüsse einer gegrindeten Textur ist.
Außerdem soll neben der Entwicklung eines berührungslosen, schnellfahrenden Messverfahrens ein nachvollziehbar begründetes Konzept zur Berechnung der Höhenlängsprofilpunkte, unter Berücksichtigung von Steg und Rille der Grindingtexturen, erarbeitet werden. Ein derartiges Messverfahren wäre idealerweise sowohl in der Zustandserfassung, als auch bei bauvertraglichen Messungen verwendbar und sollte auf allen heute bekannten Straßenoberflächen funktionieren.
Die Bewertung der Längsebenheit erfordert seit Einführung der Technischen Prüfvorschriften für die berührungslose Messung von Fahrbahnoberflächen [1,2] die Bestimmung des wahren Höhenlängsprofils. Zur Messung des wahren Höhenlängsprofils eignet sich bisher nur das High-Speed Monitoring – Verfahren (HRM). Vergleichbare, z. B. in anderen Ländern verwendete Verfahren, wie ein Inertial-Profilometer, (Abstandsmessung in Kombination mit einem Beschleunigungssensor) sind zurzeit nicht zulassungsfähig.
Für abweichende Oberflächenstrukturen wie beispielsweise Grindingstrukturen ist das HRM-Verfahren in seiner aktuellen Form jedoch nicht geeignet. Aufgrund des Materialabtrags entsteht auf gegrindeten Oberflächen ein längs gerichtetes, alternierendes Steg-Rille-Muster, wodurch geringe örtliche Abweichungen der mehrfachabgetasteten Punkte zu großen Abweichungen in den relativen Höhenmessungen der Lasersensoren führen können. Zusätzlich führen schon geringe Winkel zwischen den längs gerichteten Strukturen und der Fahrtrichtung des Messfahrzeuges zu einer Aufprägung einer künstlichen Unebenheit. Die Genauigkeit von Messsystemen, welche auf Basis der berührungslosen Messung arbeiten, können daher von den Grindingstrukturen stark negativ beeinflusst werden.
Das Ziel dieses Vorhabens ist die Identifizierung bzw. Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens, dass die berührungslose Messung gegrindeter Strukturen ermöglicht. Dazu sollen die Auswirkungen der gerichteten Strukturen von Grindingtexturen auf die gängigen Messverfahren zur Ermittlung von Höhenlängsprofilen, wie dem HRM-Balken beschrieben und mit speziellen, für Grindingtexturen angepassten Varianten dieser Systeme bzw. alternativer Messsysteme verglichen werden. Die Grundlage dieses Vergleiches sollen Messungen mit dem Planografen bilden, da dieser aufgrund der Breite seines Messrades nicht bzw. weniger anfällig für die Einflüsse einer gegrindeten Textur ist.
Außerdem soll neben der Entwicklung eines berührungslosen, schnellfahrenden Messverfahrens ein nachvollziehbar begründetes Konzept zur Berechnung der Höhenlängsprofilpunkte, unter Berücksichtigung von Steg und Rille der Grindingtexturen, erarbeitet werden. Ein derartiges Messverfahren wäre idealerweise sowohl in der Zustandserfassung, als auch bei bauvertraglichen Messungen verwendbar und sollte auf allen heute bekannten Straßenoberflächen funktionieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 258823.53 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2g - FE 04.0370/2026/BRB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-30 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-30 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-30 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-30 06:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und…
… Durchführung von Projekten im Bereich der Ebenheitsbewertung und Zustandsbewertung, nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
… Entwicklung von Messtechnik, insb. im Bereich der Lasermesstechnik und Ebenheitserfassung, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-526955 (2026-07-28)