Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, 0 bis maximal 2 Fahrzeuge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist 31.10.2028. Frühester Zeitpunkt ist der 1.12.2027. Der Aufragnehmer stimmt den exakten Liefertermin der Fahrzeuge in diesem Zeitkorridor mit der Auftraggeberin ab.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt
werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen.
Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden.
Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, 0 bis maximal 2 Fahrzeuge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist 31.10.2028.
Frühester Zeitpunkt ist der 1.12.2027.
Der Aufragnehmer stimmt den exakten Liefertermin der Fahrzeuge in diesem Zeitkorridor mit der Auftraggeberin ab.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt
werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen.
Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden.
Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, 0 bis maximal 2 Fahrzeuge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist 31.10.2028.
Frühester Zeitpunkt ist der 1.12.2027.
Der Aufragnehmer stimmt den exakten Liefertermin der Fahrzeuge in diesem Zeitkorridor mit der Auftraggeberin ab.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E79561736
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen. Für die höchstmögliche Transparenz erfolgt jedoch vorliegende europaweite Auftragsbekanntmachung. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen. Für die höchstmögliche Transparenz erfolgt jedoch vorliegende europaweite Auftragsbekanntmachung. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Postanschrift: Marschstr. 45
Postleitzahl: 49377
Stadt: Vechta
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vechta
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
optionaler Rückkauf der Fahrzeuge, optionaler Vollwartungsvertrag und optionale Verlängerung, optionale Ersatzteillieferung für 2 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen. Für die höchstmögliche Transparenz erfolgt jedoch vorliegende europaweite Auftragsbekanntmachung. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen. Für die höchstmögliche Transparenz erfolgt jedoch vorliegende europaweite Auftragsbekanntmachung. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-16 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-16 12:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen erden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Eigenerklärung des Bieters zur Eignung (Vordruck 2)
• Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb (Vordruck 2). Der Mindestumsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb muss mindesten 2.000.000,00 EUR betragen.
• Eigenerklärung zum Bestehen, bzw. Abschluss im Zuschlagsfalle eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsinstitutes. Die Deckungssumme für den Versicherungsschutz muss mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 250.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens das Zweifache der vorstehenden je nach Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme pro Jahr) betragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Eigenerklärung des Bieters zur Eignung (Vordruck 2)
• Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb (Vordruck 2). Der Mindestumsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb muss mindesten 2.000.000,00 EUR betragen.
• Eigenerklärung zum Bestehen, bzw. Abschluss im Zuschlagsfalle eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsinstitutes. Die Deckungssumme für den Versicherungsschutz muss mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 250.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens das Zweifache der vorstehenden je nach Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme pro Jahr) betragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 2) zu Referenzaufträgen. Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge in den letzten drei Jahren. Die Referenzaufträge müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestlieferumfang von 2 Elektro-Niederflur-Solofahrzeuge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 2) zu Referenzaufträgen. Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge in den letzten drei Jahren. Die Referenzaufträge müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestlieferumfang von 2 Elektro-Niederflur-Solofahrzeuge
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eigen- und Fremdmittel
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B und der Rahmenvereinbarung und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen. Für die höchstmögliche Transparenz erfolgt jedoch vorliegende europaweite Auftragsbekanntmachung. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen. Für die höchstmögliche Transparenz erfolgt jedoch vorliegende europaweite Auftragsbekanntmachung. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.