Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2)
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4
Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen.
Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027.
Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027.
Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027.
Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026.
Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den.
Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4
Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen.
Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027.
Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027.
Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027.
Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026.
Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den.
Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E45874713
Titel: Beschaffung von bis zu 4
Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen.
Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027.
Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027.
Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027.
Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026.
Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den.
Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen.
Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027.
Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027.
Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027.
Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026.
Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den.
Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Postanschrift: Willy-Rüsch-Str. 11
Postleitzahl: 71394
Stadt: Kernen im Remstal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht für ein, mehrere oder alle Fahrzeuge von dem Auftragnehmer den Rückkauf des/der Fahrzeuge zu den von dem Auftragnehmer in dem Preisblatt – Anlage 7 angegebenen Bedingungen zu fordern. Der Auftragnehmer ist bei einem solchen Verlangen verpflichtet, das Fahrzeug oder die Fahrzeuge zu den im Preisblatt genannten Preisen bzw. Restwerten zurückzukaufen. Bei einer Über- oder Unterschreitung der im Preisblatt genannten Kilometerleistungen der Fahrzeuge wird der Rückkaufspreis angemessen angepasst. Basis des Rückkaufpreises bleibt aber stets das Angebot des Auftragnehmers.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht für ein, mehrere oder alle Fahrzeuge von dem Auftragnehmer den Rückkauf des/der Fahrzeuge zu den von dem Auftragnehmer in dem Preisblatt – Anlage 7 angegebenen Bedingungen zu fordern. Der Auftragnehmer ist bei einem solchen Verlangen verpflichtet, das Fahrzeug oder die Fahrzeuge zu den im Preisblatt genannten Preisen bzw. Restwerten zurückzukaufen. Bei einer Über- oder Unterschreitung der im Preisblatt genannten Kilometerleistungen der Fahrzeuge wird der Rückkaufspreis angemessen angepasst. Basis des Rückkaufpreises bleibt aber stets das Angebot des Auftragnehmers.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet.
Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben.
Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte (Hinweis: Die Konzepte sind für jedes Los einzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für Los 1 und Los 2 ab, müssen die folgenden Konzepte also jeweils einmal für Los 1 und einmal für Los 2 vorgelegt werden).
1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung);
2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der
Qualitätsbewertung)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt
vorgenommen:
Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte).
Hinsichtlich der Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 E45874713
Titel: Beschaffung von bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB, sondern als juristische Personen des Privatrechts lediglich durch zuwendungsrechtliche Auflagen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) verpflichtet. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB, sondern als juristische Personen des Privatrechts lediglich durch zuwendungsrechtliche Auflagen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) verpflichtet. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Rechtsgrundlage:
Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB, sondern als juristische Personen des Privatrechts lediglich durch zuwendungsrechtliche Auflagen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) verpflichtet. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB, sondern als juristische Personen des Privatrechts lediglich durch zuwendungsrechtliche Auflagen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) verpflichtet. Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-17 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-17 12:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1:
• Eigenerklärung des Bieters zur Eignung (Vordruck 2)
• Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb (Vordruck 2). Der Gesamtumsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb muss mindestens 10.000.000,00 EUR betragen.
• Eigenerklärung zum Bestehen, bzw. Abschluss im Zuschlagsfalle eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes. Die Deckungssumme für den Versicherungsschutz muss mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 250.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens das Zweifache der vorstehenden je nach Versicherungsfall vereinbarten Ver-sicherungssumme pro Jahr) betragen.
Hinweise:
Wenn ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, so müssen die Anforderungen hinsichtlich des Umsatzes und bezüglich der Referenzaufträge kumulativ erfüllt sein. Vgl. auch die entsprechenden Hinweise in den Vordrucken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1:
• Eigenerklärung des Bieters zur Eignung (Vordruck 2)
• Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb (Vordruck 2). Der Gesamtumsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb muss mindestens 10.000.000,00 EUR betragen.
• Eigenerklärung zum Bestehen, bzw. Abschluss im Zuschlagsfalle eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes. Die Deckungssumme für den Versicherungsschutz muss mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 250.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens das Zweifache der vorstehenden je nach Versicherungsfall vereinbarten Ver-sicherungssumme pro Jahr) betragen.
Hinweise:
Wenn ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, so müssen die Anforderungen hinsichtlich des Umsatzes und bezüglich der Referenzaufträge kumulativ erfüllt sein. Vgl. auch die entsprechenden Hinweise in den Vordrucken.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 2) zu Referenzaufträgen. Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge in den letzten drei Jahren. Die Referenzaufträge müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestlieferumfang von 10 Elektrobussen, von denen mindestens 4 Solobusse und mindestens 6 Gelenkbusse sein müssen
Hinweise:
Wenn ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, so müssen die Anforderungen hinsichtlich des Umsatzes und bezüglich der Referenzaufträge kumulativ erfüllt sein. Vgl. auch die entsprechenden Hinweise in den Vordrucken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 2) zu Referenzaufträgen. Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge in den letzten drei Jahren. Die Referenzaufträge müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestlieferumfang von 10 Elektrobussen, von denen mindestens 4 Solobusse und mindestens 6 Gelenkbusse sein müssen
Hinweise:
Wenn ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, so müssen die Anforderungen hinsichtlich des Umsatzes und bezüglich der Referenzaufträge kumulativ erfüllt sein. Vgl. auch die entsprechenden Hinweise in den Vordrucken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eigen- und Fremdmittel
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B und der Rahmenvereinbarung und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landgericht Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer: 0711/212-0
Postanschrift: Urbanstraße 20
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de📧
Telefon: 0711 212-0📞
Fax: 0711 212-3556 📠
URL: https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin ist kein ÖAG und nur zuwendungsrechtlich verpflichtet, ein Verfahren nach der UVgO durchzuführen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 125-456367 (2026-06-30)