Für die Landesregierung Brandenburg soll das Förderprojekt "5G - Testbed-BB" des BMDV durch organisatorische, fachliche und managementseitige Aufgaben der Projektkoordinierung in folgenden Punkten unterstützt werden:
1. Betreuung bei der Konsortialführung
2. Entwicklung weiterer Projekte und Fortschreibung der 5G-Strategie Brandenburg
3. Betrieb eines 5G-Kompetenzzentrums.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung der Konsortialführung des Projektes "5G-Testbed-BB"
53-2023
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Landesregierung Brandenburg soll das Förderprojekt "5G - Testbed-BB" des BMDV durch organisatorische, fachliche und managementseitige Aufgaben der...”
Kurze Beschreibung
Für die Landesregierung Brandenburg soll das Förderprojekt "5G - Testbed-BB" des BMDV durch organisatorische, fachliche und managementseitige Aufgaben der Projektkoordinierung in folgenden Punkten unterstützt werden:
1. Betreuung bei der Konsortialführung
2. Entwicklung weiterer Projekte und Fortschreibung der 5G-Strategie Brandenburg
3. Betrieb eines 5G-Kompetenzzentrums.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 245 000 💰
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam alternierende Orte für Treffen mit den Konsortialpartnern in Berlin/Brandenburg
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Beschreibung der Beschaffung:
“Projektkoordinierung unter Leitung des Konsortialführers mit folgenden Aufgaben zur 1. Betreuung der Konsortilaführung: Gesamtprojektsteuerung, Koordination...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektkoordinierung unter Leitung des Konsortialführers mit folgenden Aufgaben zur 1. Betreuung der Konsortilaführung: Gesamtprojektsteuerung, Koordination der internen Zusammenarbeit, Koordination der Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Treffen und Workshops, Erfüllung aller Dokumentationspflichten an den Fördermittlegeber.
2. Entwicklung weiterer Projekte und Fortschreibung der 5G-Strategie Brandenburg: Es sollen innovative Ansätze aus der Forschung in Anwendungen unter Nutzung von 5G-Technologien erarbeitet und unternehmensnahe Vorschläge zu deren Umsetzung gemacht werden. Bedeutsame Fördermöglichkeiten zum 5G-Ausbau und 5G-Technologieförderung sind zu identifizieren. Neue Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle sind herauszuarbeiten. Strategieentwicklung für einen wirtschftlich und gesellschaftlich sinnvollen und klimafreundlichen Einsatz der 5G-Technologie. 3. Betrieb eines 5G-Kompetenzzentrums: Aufbau eines Mail-Services für technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen und Antworten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 245 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmensprofil, Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Siehe Vergabeunterlagen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-02
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): online VMP Brandenburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 4-Augen-Prinzip
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHM6FRM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Fax: +49 331-8661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php/791947🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Verstöße gegen Vergabevorschriften aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden. Ein Bieter, der die Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen (§ 135 Absatz 2, Absatz 1 Nummer 1 GWB). Danach wird er unzulässig.
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Quelle: OJS 2023/S 181-566965 (2023-09-15)