Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2025-04-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-19
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-19
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
“Wir bitten unbedingt Rückfragen zur Ausschreibung rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vor dem Abgabetermin, zu übermitteln.
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer...”
Wir bitten unbedingt Rückfragen zur Ausschreibung rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vor dem Abgabetermin, zu übermitteln.
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie evtl. bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Über zukünftige Nachsendungen werden Sie automatisch per E-Mail informiert und können diese dann bei DTVP einsehen.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Die Inhalte der Nachsendungen werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Die Benachrichtigungen über eingestellte Nachsendungen zur Ausschreibung gehen immer an die von Ihnen bei Ihrer Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse.
Deswegen ist diese Adresse besonders bedacht auszuwählen, damit keine Benachrichtigung "verloren" geht.
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB6P0J
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabeprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-2785📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de📧
Fax: +49 431988-3358 📠
URL: www.landesregierung.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 158-502893 (2023-08-14)