Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt. Bewerben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Im Bundespreis soll die vielfältige Bedeutung des Stadtgrüns mit seinen sozialen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Funktionen ausgezeichnet werden und vorbildlich umgesetzte Praxisbeispiele bekannt gemacht werden. Im Rahmen dieses Auftrags geht es um die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und fachliche Begleitung der dritten Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundespreis Stadtgrün 2024
10.08.86-23.5
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt....”
Kurze Beschreibung
Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt. Bewerben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Im Bundespreis soll die vielfältige Bedeutung des Stadtgrüns mit seinen sozialen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Funktionen ausgezeichnet werden und vorbildlich umgesetzte Praxisbeispiele bekannt gemacht werden. Im Rahmen dieses Auftrags geht es um die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und fachliche Begleitung der dritten Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 239 495 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn, Berlin
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 239 495 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-08
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 070-209901 (2023-04-03)