Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt. Bewerben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Im Bundespreis soll die vielfältige Bedeutung des Stadtgrüns mit seinen sozialen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Funktionen ausgezeichnet werden und vorbildlich umgesetzte Praxisbeispiele bekannt gemacht werden. Im Rahmen dieses Auftrags geht es um die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und fachliche Begleitung der dritten Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 10.08.86-23.5
Kurze Beschreibung:
Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt. Bewerben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Im Bundespreis soll die vielfältige Bedeutung des Stadtgrüns mit seinen sozialen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Funktionen ausgezeichnet werden und vorbildlich umgesetzte Praxisbeispiele bekannt gemacht werden. Im Rahmen dieses Auftrags geht es um die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und fachliche Begleitung der dritten Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024.
Das Bundesbauministerium lobt seit 2020 alle zwei Jahre den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Wettbewerb fand bereits in den Jahren 2020 und 2022 statt. Bewerben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Im Bundespreis soll die vielfältige Bedeutung des Stadtgrüns mit seinen sozialen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Funktionen ausgezeichnet werden und vorbildlich umgesetzte Praxisbeispiele bekannt gemacht werden. Im Rahmen dieses Auftrags geht es um die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und fachliche Begleitung der dritten Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-209901
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 239 495 EUR 💰
Kurze Beschreibung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Geschätzter Wert ohne MwSt: 239 495 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn, Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.