Ortsbesichtigung:
Für eine fachgerechte Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und der ANKER Dependance Ingolstadt bis spätestens (einschließlich) 18.10.2023 (Ausschlussfrist) freiwillig möglich. Zur Organisation der Ortsbesichtigung ist es notwendig, dass sich alle Interessenten an einer Ortsbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die e-Vergabe-Plattform (
www.auftraege.bayern.de). Bieterfragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Vor Ort werden keine Bieterfragen beantwortet.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." (wenn zutreffend).
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
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VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den fuer dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezueglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“, angegebenen
Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
VI.3.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "Eigenerklärung zur Eignung, L 124". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Fuer den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitaeten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.
VI.3.2.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren fuehren müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
VI.3.2.3) Unternehmensdaten
Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle fuer die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die entsprechende Rubrik fuer jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie fuer diese Faelle die entsprechenden Anlagen "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, L 236" bzw. "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft, L 234" sowie "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen, L 235" ausgefüllt vor.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular fuer jedes Mitglied einzureichen.
VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.