Beschreibung der Beschaffung
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis
Vorbemerkungen zur Angebotsbearbeitung
Die Bewertungsmatrix beschreibt die Anforderungen,
die seitens der VGF an den Beschaffungsgegenstand
sowie die zu erbringende Dienstleistung gestellt
werden.
Die zu realisierenden Anforderungen sind durch die
LV-Pos.-Nummer in der gleichnamigen Spalte
gekennzeichnet.
Info: In der Spalte „Objekttyp + Verbindlichkeit" sind
Informationen mit einem „I" gekennzeichnet.
Muss: Anforderungen, die zwingend zu realisieren
sind, sind in Spalte „Objekttyp + Verbindlichkeit“ mit
einem „M“ gekennzeichnet. Wird eine dieser
Anforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen.
Soll: Anforderungen, die eine große Wichtigkeit
darstellen, sind Soll-Kriterien und mit „S"
gekennzeichnet. Beim Erfüllen wirkt sich dies positiv
auf die Auswahl des Bieters aus (Auswahl des Bieters
nach: 50% Preis / 50% Leistungen)
Der AN ist gleichzeitig auch der GU und trägt die
Hauptverantwortung für das Ausführen der Arbeiten.
Er darf auch Subunternehmen beauftragen, um ein
Produkt z.B. die geforderte VDV-DDS zukaufen zu
können.
Sollten sich im Laufe des Projektes neue
Kenntnisstände ergeben, bei welchen Erweiterungen
sinnvoll bzw. nötig sind, werden diese zusammen mit
VGF und AN abgestimmt. Diese können als
Changerequest im Rahmen des Projektes umgesetzt
werden.
Durch die Komplexität des "DIB" müssen besonders
die inhaltlichen Punkte zwischen VGF und AN
während des Projektes agil miteinander abgestimmt
und besprochen werden.
In der Spalte: "Kurze Beschreibung / Kenntnisnahme"
muss der Bieter die Kenntnisnahme der MUSS (M)
und INFO (I) Punkte und deren Umsetzung
bestätigen. Bei Erfüllung müssen die Punkte mittels
Haken abgehakt werden oder anderweitig klar
ersichtlich zugestimmt werden. Bei einigen MUSS-
Anforderungen (M) wird eine kurze Beschreibung
oder ein Konzept gefordert.
Bei den SOLL-Anforderungen (S) wird entweder eine
kurze Beschreibung in wenigen Sätzen oder ein
Konzept gefordert, in welchem die Umsetzung noch
genauer beschrieben wird.
Sollte nur eine kurze Beschreibung seitens VGF
gefordert sein, aber der Bieter möchte eine genauere
Umsetzung aufweisen, so darf er anstatt der Kurzen
Beschreibung auf ein Konzept verweisen.
Die Bewertung der SOLL-Anforderungen werden
folgendermaßen gewichtet:
0 = Nicht erfüllt
5 = Erfüllt
7,5 = Übertroffen
10 = Weit übertroffen
Werden die SOLL-Anforderungen übertroffen (7,5
Punkte) oder weit übertroffen (10 Punkte), so ist dies
plausibel darzulegen und in der Spalte "Bei
Übererfüllen von SOLL-Anforderungen" einzutragen.
Wenn die Begründung bereits im Konzept erfolgt ist,
muss ein Verweis auf die Begründung im Konzept
eingetragen werden. Der Bieter bewertet sich hierbei
selbst.
Sollte die Begründung unplausibel und/oder aus Sicht
der VGF keine Übererfüllung vorliegen, so kann die
VGF bei der Auswertung eine abweichende
Bewertung abgeben.
Angebotsabgabe (inkl. Konzepte),
Projektmanagement, Dokumentation und
Abstimmungen müssen in deutscher Sprache
erfolgen. Technische Dokumente wie Datenblätter
und Programmiercodes dürfen teils auch in englischer
Sprache sein.
Die Einzelpreise für die einzelnen Punkte müssen in
der Bewertungsmatrix eingetragen werden. Die
daraus resultierenden Gesamtpreise müssen dann
von der Bewertungsmatrix übernommen und im LV
angegeben werden.
Die LV-Positionen sind identisch zu den Kapitel-Nr. in
der Bewertungsmatrix.