Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
4. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
5. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber in jedem Fall für die Bieterin oder den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
6. Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe von Art und Umfang der erbrachten Leistung, des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden (inkl. Angabe der Ansprechpartner und Kontaktdaten).
Geeignet ist eine Referenz, wenn die Leistungserbringung innerhalb des Dreijahreszeitraums liegt und Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie sich auf die Digitalisierung von Papierdokumenten bezieht, die in Form von Akten vorgelegt wurden. Besonders einschlägig wären Referenzen auf Projekte des ersetzenden Digitalisierens, die also auch Leistungspakete wie Lagerung und anschließende Vernichtung der Akten umfassen.
7. Auftragsverarbeitung: Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer ist zwischen der DFG und dem Unternehmen, das den Zuschlag erhält, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) abzuschließen. Dies geschieht auf Grundlage des beiliegenden Entwurfs (Anhang C1). Die darin genannten datenschutzrechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Hierfür sind folgende Angaben in den Anlagen zum Auftragsverarbeitungsvertrag zu machen und mit dem Angebot einzureichen:
a. Orte der Datenverarbeitung
Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 3 (Orte der Datenverarbeitung beim Auftragsverarbeiter) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1). Alle die DFG-Akten betreffenden Daten und deren Datenverarbeitung und Datenspeicherung sind ausschließlich nur im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft (Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) zulässig.
b. Nennung der Ansprechpartner
Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 4 (Ansprechpartner und Weisungen des Verantwortlichen) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1).
c. Konzept zum Datenschutz und zur Datensicherheit
Vorlage eines Datenschutzkonzepts, das gemäß Art. 28 DSGVO hinreichende Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Dies beinhaltet auch die Vorlage eines IT-Sicherheits- sowie Transportsicherheitskonzepts, das den Anforderungen des Art. 32 DSGVO zum Schutz von schützenswerten Daten und personenbezogenen Daten genügt.
Alle die DFG-Akten betreffenden Daten und deren Datenverarbeitung und Datenspeicherung sind ausschließlich nur im Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft (Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) zulässig. Der Zugriff auf die Daten ist nur dem mit der DFG und dem BArch abgestimmten Personenkreis gestattet.
Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 5 (technisch-organisatorische Maßnahmen) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1).
d. Ggf. Nennung der weiteren Auftragsverarbeiter
Falls Sie weitere Auftragsverarbeiter einsetzen, nennen Sie bitte Name und Anschrift der weiteren Auftragsverarbeiter, Gegenstand der Unterbeauftragung, sowie optional das Datum des Vertrags zur Unterbeauftragung.
Bitte verwenden Sie hierzu die Anlage 6 (weitere Auftragsverarbeiter) zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang C1).
8. Konzept gemäß TR-RESISCAN (BSI): Vorlage eines Konzepts, das den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Projekte des ersetzenden Scannens (mit anschließender Vernichtung der digitalisierten Akten) entsprechend des sehr hohen Schutzbedarfsniveaus nach TR-RESISCAN genügt.
9. Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Zertifizierung nach BSI TR-RESISCAN, ISO 9001, ISO 27001 oder gleichwertig).
Für die angegebenen Zertifizierung kann auch ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden. Sollte der Bieter einen gleichwertigen Nachweis vorlegen, hat er dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen.
10. Ansprechperson: Bitte nennen Sie uns Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für die Gesamtkoordination verantwortlichen Ansprechperson.
11. Startdatum: Die Leistung startet möglichst unmittelbar nach Zuschlag. Bitte nennen Sie in Ihrem Angebot das Ihnen mögliche Startdatum.