Dataport möchte den Trägerländern anbieten, über das Landesnetz nicht nur das Behördennetz nutzen zu können, sondern auch als Ersatz für xDSL, breitbandige Internet-Anschlüsse bereitstellen. Von den xDSL-Anschlüssen gibt es in den Ländern sehr viele, die eine nicht unerhebliche Kostenposition darstellen. Ziel ist die Konsolidierung auf das Landesnetz. Dataport möchte ein Produkt zur Konsolidierung aller eigens betriebenen Landesnetze anbieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
Referenznummer: DP-2022000099
Kurze Beschreibung:
“Dataport möchte den Trägerländern anbieten, über das Landesnetz nicht nur das Behördennetz nutzen zu können, sondern auch als Ersatz für xDSL, breitbandige...”
Kurze Beschreibung
Dataport möchte den Trägerländern anbieten, über das Landesnetz nicht nur das Behördennetz nutzen zu können, sondern auch als Ersatz für xDSL, breitbandige Internet-Anschlüsse bereitstellen. Von den xDSL-Anschlüssen gibt es in den Ländern sehr viele, die eine nicht unerhebliche Kostenposition darstellen. Ziel ist die Konsolidierung auf das Landesnetz. Dataport möchte ein Produkt zur Konsolidierung aller eigens betriebenen Landesnetze anbieten.
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Quelle: OJS 2023/S 134-428174 (2023-07-11)