Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von Anbietern werden Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 mit der Abgabe des Angebotes verlangt.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens drei Referenznachweise mit den Kontaktdaten der Auftraggeber, Angaben zur ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 VOB/A.