Teststand für alkalische Wasserelektrolyse bei einem Betriebsdruck bis zu 50 bar. Konstruktion, Komponentenbeschaffung und der Aufbau eines Alkalischen Wasserelektrolyse-Testsystems im Leistungsbereich 50 – 100 kW elektrischer Leistung (DC am Elektrolysestack), bei einem Betriebsdruck im Laugenkreislauf von bis zu 50 bar. Die Anlage soll am DLR in Stuttgart innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe aufgebaut werden. Sie soll sowohl der Erforschung von Elektrolysestacks unterschiedlicher Hersteller, als auch der Entwicklung und Erprobung von Systemkomponenten und Betriebsstrategien dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Teststand für alkalische Wasserelektrolyse bei einem Betriebsdruck bis zu 50 bar.
Konstruktion, Komponentenbeschaffung und der Aufbau eines Alkalischen Wasserelektrolyse-Testsystems im Leistungsbereich 50 – 100 kW elektrischer Leistung (DC am Elektrolysestack), bei einem Betriebsdruck im Laugenkreislauf von bis zu 50 bar. Die Anlage soll am DLR in Stuttgart innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe aufgebaut werden. Sie soll sowohl der Erforschung von Elektrolysestacks unterschiedlicher Hersteller, als auch der Entwicklung und Erprobung von Systemkomponenten und Betriebsstrategien dienen.
Teststand für alkalische Wasserelektrolyse bei einem Betriebsdruck bis zu 50 bar.
Konstruktion, Komponentenbeschaffung und der Aufbau eines Alkalischen Wasserelektrolyse-Testsystems im Leistungsbereich 50 – 100 kW elektrischer Leistung (DC am Elektrolysestack), bei einem Betriebsdruck im Laugenkreislauf von bis zu 50 bar. Die Anlage soll am DLR in Stuttgart innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe aufgebaut werden. Sie soll sowohl der Erforschung von Elektrolysestacks unterschiedlicher Hersteller, als auch der Entwicklung und Erprobung von Systemkomponenten und Betriebsstrategien dienen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Teststand für alkalische Wasserelektrolyse bei einem Betriebsdruck bis zu 50 bar.
Konstruktion, Komponentenbeschaffung und der Aufbau eines Alkalischen Wasserelektrolyse-Testsystems im Leistungsbereich 50 – 100 kW elektrischer Leistung (DC am Elektrolysestack), bei einem Betriebsdruck im Laugenkreislauf von bis zu 50 bar. Die Anlage soll am DLR in Stuttgart innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe aufgebaut werden. Sie soll sowohl der Erforschung von Elektrolysestacks unterschiedlicher Hersteller, als auch der Entwicklung und Erprobung von Systemkomponenten und Betriebsstrategien dienen.
Konstruktion, Komponentenbeschaffung und der Aufbau eines Alkalischen Wasserelektrolyse-Testsystems im Leistungsbereich 50 – 100 kW elektrischer Leistung (DC am Elektrolysestack), bei einem Betriebsdruck im Laugenkreislauf von bis zu 50 bar. Die Anlage soll am DLR in Stuttgart innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe aufgebaut werden. Sie soll sowohl der Erforschung von Elektrolysestacks unterschiedlicher Hersteller, als auch der Entwicklung und Erprobung von Systemkomponenten und Betriebsstrategien dienen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die folgenden Bestandteile sollen optional enthalten sein:
• Elektrische Versorgung des Elektrolysestacks (DC-Leistungselektronik)
• Wasserkonditionierung (Umkehrosmoseanlage)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Punkt 1: Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Punkt 1: Versicherungsnachweis (-erklärung)
Mindeststandards:
Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von:
• 500.000 Euro für Personenschäden,
• 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74224723🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
* der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 075-226284 (2023-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge