Im Rahmen des im Jahr 2014 geschlossenen Familienpaktes und der Sachberichtserstattung in den Ministerratsbeschlüssen vom 13.09.2016 bzw. 28.11.2017 zeichnet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Bayerns familienfreundlichste Unternehmen mit dem Preis „Erfolgreich.Familienfreundlich“ aus. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Die erste Preisverleihung fand im Herbst 2016 statt, die zweite folgte 2018, die dritte 2021 (coronabedingte Verschiebung um ein Jahr), die vierte und bislang letzte Verleihung am 15. Juni 2023. Die nächste Verleihung wird 2025 stattfinden. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Münchner Residenz.
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Vorteile einer familienfreundlichen Firmenpolitik für das Image, den Erfolg und die Fachkräftegenerierung von Unternehmen hervorzuheben und damit eine familienfreundliche Unternehmenskultur (bei Unternehmensleitung, Führungskräften, Mitarbeitern) und familienfreundliche Personalmaßnahmen noch stärker in den Unternehmen und in der Öffentlichkeit zu verankern. Die ausgezeichneten Unternehmen sollen Vorbild sein. Dazu wird ein Wettbewerb durchgeführt.
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird ein externer Dienstleister benötigt, der nach außen als sichtbarer, zentraler Ansprechpartner für alle Interessenten, Bewerber und Teilnehmer sowie für die Jurymitglieder zur Verfügung steht und bei der Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung des Wettbewerbs zentrale Aufgaben in enger Abstimmung mit dem StMWi übernimmt.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung des Wettbewerbs "Erfolgreich.Familienfreundlich" 2024-2027
2023KHI000011”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des im Jahr 2014 geschlossenen Familienpaktes und der Sachberichtserstattung in den Ministerratsbeschlüssen vom 13.09.2016 bzw. 28.11.2017...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des im Jahr 2014 geschlossenen Familienpaktes und der Sachberichtserstattung in den Ministerratsbeschlüssen vom 13.09.2016 bzw. 28.11.2017 zeichnet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Bayerns familienfreundlichste Unternehmen mit dem Preis „Erfolgreich.Familienfreundlich“ aus. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Die erste Preisverleihung fand im Herbst 2016 statt, die zweite folgte 2018, die dritte 2021 (coronabedingte Verschiebung um ein Jahr), die vierte und bislang letzte Verleihung am 15. Juni 2023. Die nächste Verleihung wird 2025 stattfinden. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Münchner Residenz.
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Vorteile einer familienfreundlichen Firmenpolitik für das Image, den Erfolg und die Fachkräftegenerierung von Unternehmen hervorzuheben und damit eine familienfreundliche Unternehmenskultur (bei Unternehmensleitung, Führungskräften, Mitarbeitern) und familienfreundliche Personalmaßnahmen noch stärker in den Unternehmen und in der Öffentlichkeit zu verankern. Die ausgezeichneten Unternehmen sollen Vorbild sein. Dazu wird ein Wettbewerb durchgeführt.
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird ein externer Dienstleister benötigt, der nach außen als sichtbarer, zentraler Ansprechpartner für alle Interessenten, Bewerber und Teilnehmer sowie für die Jurymitglieder zur Verfügung steht und bei der Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung des Wettbewerbs zentrale Aufgaben in enger Abstimmung mit dem StMWi übernimmt.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Rahmen des im Jahr 2014 geschlossenen Familienpaktes und der Sachberichtserstattung in den Ministerratsbeschlüssen vom 13.09.2016 bzw. 28.11.2017 zeichnet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Bayerns familienfreundlichste Unternehmen mit dem Preis „Erfolgreich.Familienfreundlich“ aus. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Die erste Preisverleihung fand im Herbst 2016 statt, die zweite folgte 2018, die dritte 2021 (coronabedingte Verschiebung um ein Jahr), die vierte und bislang letzte Verleihung am 15. Juni 2023. Die nächste Verleihung wird 2025 stattfinden. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Münchner Residenz.
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Vorteile einer familienfreundlichen Firmenpolitik für das Image, den Erfolg und die Fachkräftegenerierung von Unternehmen hervorzuheben und damit eine familienfreundliche Unternehmenskultur (bei Unternehmensleitung, Führungskräften, Mitarbeitern) und familienfreundliche Personalmaßnahmen noch stärker in den Unternehmen und in der Öffentlichkeit zu verankern. Die ausgezeichneten Unternehmen sollen Vorbild sein. Dazu wird ein Wettbewerb durchgeführt.
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird ein externer Dienstleister benötigt, der nach außen als sichtbarer, zentraler Ansprechpartner für alle Interessenten, Bewerber und Teilnehmer sowie für die Jurymitglieder zur Verfügung steht und bei der Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung des Wettbewerbs zentrale Aufgaben in enger Abstimmung mit dem StMWi übernimmt. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu
entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2024 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Bei Inanspruchnahme der Optionalen Leistungen für den Wettbewerb...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2024 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Bei Inanspruchnahme der Optionalen Leistungen für den Wettbewerb 2026/2027 verlängert sich der Vertrag einmalig um 24 Monate (bis zum 31.12.2027).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option der Übernahme der Aufgaben des Wettbewerbsbüros für den zweiten Wettbewerb im Jahr 2026/2027 für bis zu 200 vollständige Bewerbungen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Referenzen:
• Bitte laden Sie die Angaben zu den erforderlichen Referenzen als pdf-Datei unter „Eigene Anlagen“ hoch.
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussage-kräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf die Beurteilung oder Beratung von Unternehmen hinsichtlich ihrer Familienfreundlichkeit bzw....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf die Beurteilung oder Beratung von Unternehmen hinsichtlich ihrer Familienfreundlichkeit bzw. Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Konzeption und Umsetzung inkl. Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung von (Unternehmens-)Wettbewerben zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. zur Familienfreundlichkeit.
Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Die Leistungen müssen nicht zwingend abgeschlossen sein.
Mindestvoraussetzung:
Mindestens eine Referenz muss die Konzeption und Umsetzung inkl. Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung von (Unternehmens-)Wettbewerben zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. zur Familienfreundlichkeit abbilden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Mindestanforderung:
Größe des Projektteams:
Das Projektteam besteht aus mindestens drei Personen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-06
10:00 📅
“A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter...”
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 16.10.2023 um 12.00 Uhr über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 195-611722 (2023-10-05)