Generalsanierung Ostflügel HIP Realschule in Calw: Der Ostflügel der Heinrich Perrot- Realschule in Calw ist das letzte Gebäude des Schulkomplexes Innenstadt, welches noch keiner Generalsanierung unterzogen wurde. Zu diesem Zweck wird der gesamte Ostflügel geräumt. Und die Schule bezieht zusätzliche Flächen im Westflügel und in den Nachbarschulen, sowie in noch aufzustellenden Containern auf dem Schulhof des benachbarten Hermann Hesse- Gymnasiums. Die Sanierung umfasst alle vier Geschosse des Ostflügels. Es ist vorgesehen die Arbeiten im November 2023 mit den Abbrucharbeiten zu beginnen und nach circa 18 Monaten im Mai 2025 abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung Ostflügel HIP Realschule in Calw:
Der Ostflügel der Heinrich Perrot- Realschule in Calw ist das letzte Gebäude des Schulkomplexes Innenstadt, welches
noch keiner Generalsanierung unterzogen wurde. Zu diesem Zweck wird der gesamte Ostflügel geräumt. Und die
Schule bezieht zusätzliche Flächen im Westflügel und in den Nachbarschulen, sowie in noch aufzustellenden Containern auf dem Schulhof des benachbarten Hermann Hesse- Gymnasiums. Die Sanierung umfasst alle vier
Geschosse des Ostflügels.
Es ist vorgesehen die Arbeiten im November 2023 mit den Abbrucharbeiten zu beginnen und nach circa 18 Monaten
im Mai 2025 abzuschließen.
Generalsanierung Ostflügel HIP Realschule in Calw:
Der Ostflügel der Heinrich Perrot- Realschule in Calw ist das letzte Gebäude des Schulkomplexes Innenstadt, welches
noch keiner Generalsanierung unterzogen wurde. Zu diesem Zweck wird der gesamte Ostflügel geräumt. Und die
Schule bezieht zusätzliche Flächen im Westflügel und in den Nachbarschulen, sowie in noch aufzustellenden Containern auf dem Schulhof des benachbarten Hermann Hesse- Gymnasiums. Die Sanierung umfasst alle vier
Geschosse des Ostflügels.
Es ist vorgesehen die Arbeiten im November 2023 mit den Abbrucharbeiten zu beginnen und nach circa 18 Monaten
im Mai 2025 abzuschließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Calw
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-20 📅
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Datum des Endes: 2025-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 117-367450
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung Ostflügel HIP Realschule in Calw:
Der Ostflügel der Heinrich Perrot- Realschule in Calw ist das letzte Gebäude des Schulkomplexes Innenstadt, welches
noch keiner Generalsanierung unterzogen wurde. Zu diesem Zweck wird der gesamte Ostflügel geräumt. Und die
Schule bezieht zusätzliche Flächen im Westflügel und in den Nachbarschulen, sowie in noch aufzustellenden Containern auf dem Schulhof des benachbarten Hermann Hesse- Gymnasiums. Die Sanierung umfasst alle vier
Geschosse des Ostflügels.
Es ist vorgesehen die Arbeiten im November 2023 mit den Abbrucharbeiten zu beginnen und nach circa 18 Monaten
im Mai 2025 abzuschließen.
Elektroinstallation:
1 MW-Zählerschrank mehr-feldrig, ca. 2,2m Höhe inkl. Sockel und NSHVT Anteil
1 Niederspannungs-Hauptverteilung
4 Unterverteiler – mehr-feldrig ca. 2,1m Höhe inkl. Sockel
Ca. 540 Einbaugeräte in o. g. Verteiler
1 SIBE-Zentrale
3 RWA-Zentralen
Ca. 300m Kabelrinnen verschiedener Größen
Ca. 175m Kabel (NYCWY bzw. NYY 4-5 x 50-95mm²)
Ca. 24.100m Kabel / Leitung NYY-J / NYM-J 3-7x1,5-35mm²
Ca. 13.750m div. Schwachstromleitungen
Ca. 560 Installationsgeräte
Ca. 235 KNX Peripherie Geräte und ca. 80 KNX-Aktoren/Schnittstellen SPG-Versorgungen
Ca. 185 Leuchten
Ca. 120 SIBE-Leuchten und Rettungszeichenleuchten
2 EDV-Netzwerkschrank 42HE
Ca. 6.300m CAT 7 Duplex
Ca. 120 Lautsprecher bzw. Sound Projektoren
Ca. 180 Kernbohrungen Ø 25-250mm, Tiefe 150-600mm
Ca. 130 m Schlitz-, Fräß-, Stemmarbeiten
Ca. 450 Std. Demontagen Bestandsinstallationen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 75365 Calw
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: - § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre
- § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
- § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserüllung: 5% der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto 250.000 €.
- § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto 250.000 €.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.