Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrotechnik
SWTECK-2023-0015
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Elektrotechnik
1️⃣
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kelterstraße 1, 73235 Weilheim an der Teck
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 17.000 m Kabel und Leitungen
2 Stück Verteilungen
ca. 140 Stück Leuchten
1 Stück Zentralbatterieanlage Sicherheitsbeleuchtung
1 Stück ELA-Anlage” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2025-07-15 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Weilheim an der TeckMarktplatz 673235 Weilheim an der TeckDeutschland
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg, RP Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 163-516689 (2023-08-21)