Empfangsdienstleistungen

Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.

Empfangs- und Rezeptionsdienstleistungen am Verwaltungsstandort der KBV in Berlin.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-02)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3040051511 📞
E-Mail: vergabestelle@kbv.de 📧
Fax: +49 3040051595 📠
Region: Berlin 🏙️
URL: www.kbv.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ce13688a-361f-49cb-ab68-74c0efde4fb4 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ce13688a-361f-49cb-ab68-74c0efde4fb4 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste 📦
Kurze Beschreibung:
“Empfangs- und Rezeptionsdienstleistungen am Verwaltungsstandort der KBV in Berlin.”

1️⃣
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen im Wesentlichen den Empfang von externen Besuchern, Zugangskontrollen, Telefonvermittlung mittels Telefonzentrale,...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Einweisungs-, Schulungs- und Fortbildungskonzept, Motivation und Bindung der Mitarbeiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG wird das Optionsrecht eingeräumt, den Vertrag um bis zu weitere drei Jahre („Verlängerungszeitraum“) zu verlängern.”

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen: (1) Eigenerklärung (Vordruck im Angebot): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis sind mit der Eigenerklärung zur Eignung folgende Angaben und Erklärungen von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter reicht mit seiner Eigenerklärung zur Eignung mindestens drei mit den hier...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter reicht mit seiner Eigenerklärung zur Eignung mindestens drei mit den hier...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-04 10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-04 10:00 📅

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 172-539086 (2023-09-02)