Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Empfangs- und Rezeptionsdienstleistungen am Verwaltungsstandort der KBV in Berlin.”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen im Wesentlichen den Empfang von externen Besuchern, Zugangskontrollen, Telefonvermittlung mittels Telefonzentrale,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen den Empfang von externen Besuchern, Zugangskontrollen, Telefonvermittlung mittels Telefonzentrale, Auskunftserteilung, Schlüsselverwaltung sowie sonstige unterstützende Aufgaben in der Verwaltung.
Die Leistungen sind arbeitstäglich (Montag bis Freitag sowie nach vorheriger Vereinbarung auch an weiteren Tagen) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erbringen. Die Kernarbeitszeit kann von der AG, nach vorheriger Ankündigung, verändert werden.
Die Leistungserbringung hat auf Grund der Außenwirkung in sehr guter Qualität zu erfolgen. Ein freundliches und höfliches Auftreten sowie kompetente Auskünfte in Verbindung mit einem serviceorientierten Verhalten und entsprechendem äußeren Erscheinungsbild sind Grundsätze bei allen Handlungen des durch den
Auftragnehmer (AN) eingesetzten Personals.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Einweisungs-, Schulungs- und Fortbildungskonzept, Motivation und Bindung der Mitarbeiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG wird das Optionsrecht eingeräumt, den Vertrag um bis zu weitere drei Jahre („Verlängerungszeitraum“) zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Angebot): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Angebot): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder sonstigen eignungsverschaffenden Unternehmen.
(2) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis sind mit der Eigenerklärung zur Eignung folgende Angaben und Erklärungen von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis sind mit der Eigenerklärung zur Eignung folgende Angaben und Erklärungen von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters.
(3) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung, zu etwaigen weiteren bestehenden einschlägigen Versicherungen und zum jeweiligen Versicherungsunternehmen zu machen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter reicht mit seiner Eigenerklärung zur Eignung mindestens drei mit den hier...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter reicht mit seiner Eigenerklärung zur Eignung mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren ein.
Referenzen von Bietern sind vergleichbar, wenn Sie die kontinuierliche Erbringung von Empfangsdienstleistungen in einem vergleichbaren Umfang (mindestens von Montag bis Freitag zu üblichen Geschäftszeiten) und der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters ermöglichen.
Der Nachweis der Vergleichbarkeit einer angegebenen Referenz obliegt allein dem Bieter. Die angegebenen Referenzen sind deshalb im Hinblick auf die u. s. Kriterien zur Vergleichbarkeit aussagekräftig zu erläutern.
Hinweis: Ein Bieter kann im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter reicht mit seiner Eigenerklärung zur Eignung mindestens drei mit den hier...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(1) Eigenerklärung (Vordruck in der Eigenerklärung zur Eignung): Der Bieter reicht mit seiner Eigenerklärung zur Eignung mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren ein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-04
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 172-539086 (2023-09-02)