Für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und für das Jugendamt der Stadt Neuss (gemeinsame Auftraggeberinnen) wird in einer gemeinschaftlichen Vergabe die Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplanes (KSEP) ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplans (KSEP)
2023-0022-1000-10
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und für das Jugendamt der Stadt Neuss (gemeinsame Auftraggeberinnen) wird in einer...”
Kurze Beschreibung
Für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und für das Jugendamt der Stadt Neuss (gemeinsame Auftraggeberinnen) wird in einer gemeinschaftlichen Vergabe die Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplanes (KSEP) ausgeschrieben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Entwicklung📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 50679 Köln, Nordrhein-Westfalen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das zur Verfügung stehende Budget für beide Positionen und für den gesamten Leistungszeitraum beträgt 500.000 € mit Umsatzsteuer (420.168,06 € ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Das zur Verfügung stehende Budget für beide Positionen und für den gesamten Leistungszeitraum beträgt 500.000 € mit Umsatzsteuer (420.168,06 € ohne Umsatzsteuer bei einem Steuersatz von 19 %).
Die maximale Leistungsdauer beträgt 24 Monate ab Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bieterinnen erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung erfolgten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Mindestanforderungen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bieterinnen erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung erfolgten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, das heißt, es muss zu jedem Kriterium mindestens 1 Punkt erreicht werden.
Die Rangfolge der Bewerberinnen ergibt sich durch die erreichte Punktzahl. Maximal sind 55 Punkte zu erreichen (vergleiche nachfolgende Übersicht). Von allen Bewerbern, die die Mindestpunktzahl erreichen, werden die drei Bewerberinnen mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Übersicht:
1. Erfahrungen im Umgang mit Kinderschutz in Organisationen:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Bis zu drei Nachweise können bewertet werden. Maximal können so 15 Punkte vergeben werden.
2. Erfahrungen im Projektmanagement:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Bis zu drei Nachweise können bewertet werden. Maximal können so 15 Punkte vergeben werden.
3. Erfahrungen mit Partizipationsprozessen:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Bis zu drei Nachweise können bewertet werden. Maximal können so 15 Punkte vergeben werden.
4. Die Projektleitung und ihre Vertretung müssen eine mindestens dreijährige Erfahrungen in der Leitung von Projekten im Bereich der Jugendhilfe haben:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Je leitender Kraft kann ein Nachweis bewertet werden. Maximal können so 10 Punkte vergeben werden. Fehlt einer Kraft die notwendige Erfahrung, so erfolgt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem die Bieterin ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der auszuschreibenden Leistung berechtigt ist. Sollten im jeweiligen Register entsprechende Hinweise nicht eingetragen sein, so muss die Bieterin zusätzliche Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten, Behörden etcetera beibringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein.
• Benennung/Kurzprofil einer verantwortlichen Projektleitung, die den Auftraggeberinnen für die gesamte Projektlaufzeit als Ansprechpartnerin beziehungsweise -partnerin zur Verfügung steht. Die Projektleitung sollte über fundierte Kenntnisse der Arbeit der Jugendämter in NRW verfügen und sowohl in den Strukturen als auch in Qualitätsentwicklungsprozessen des Bundeslandes NRW sehr erfahren sein. Hierzu hat die Bieterin entsprechende Referenzen auf die Person der Projektleitung bezogen beizubringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz. Nachweisbarer Netto-Jahresumsatz mit erbrachten Projektdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz. Nachweisbarer Netto-Jahresumsatz mit erbrachten Projektdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (in aller Regel die Kalenderjahre 2020, 2021, 2022), die in der Art mit denen vergleichbar sind, die Gegenstände der Ausschreibung (Einführung und Entwicklung eines Kinderschutzplanes) sind. Der Netto-Jahresumsatz sollte mindestens zehn Prozent des Auftragswerts (somit 50.000 € einschließlich Umsatzsteuer) betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Nachweise über die bereits vorhandene Expertise im Kinderschutz, der Expertise in den Verwaltungsstrukturen der Jugendämter in NRW und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Nachweise über die bereits vorhandene Expertise im Kinderschutz, der Expertise in den Verwaltungsstrukturen der Jugendämter in NRW und der Landesgesetzgebung, Expertise in Struktur, Planung und Management; kommunale und politische Fachexpertise; Kenntnisse der Strukturen des Bundeslandes NRW; Expertise in komplexen Beratungs- und Begleitungsprozessen; Expertise im Projektmanagement und in Partizipationsprozessen. Hierzu hat die Bieterin entsprechende Dokumente auf die Person der Projektleitung bezogen beizubringen.
• Zeugnisse (pädagogische Fachkompetenz/Studien-Berufsabschluss) sowie Arbeitszeugnisse der Projektleitung und der mit dem Projekt betrauten Mitarbeitenden. Entscheidend sind hierbei Belege, dass der Anbieter bereits über Erfahrungen in der Entwicklung von Schutzkonzepten verfügt, wenn möglich durch Vorlage bereits veröffentlichter Dokumente.
• Belege, dass der Anbieter bereits über Erfahrungen im Bereich der Erstellung von für den Kinderschutz relevanten Veröffentlichungen verfügt, durch Vorlage von mindestens zwei bereits veröffentlichten Dokumenten oder Referenzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-11 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU