Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Langerhebung 2027 zum Berichtsjahr 2026, Kurzerhebung 2028 zum Berichtsjahr 2027, Langerhebung 2029 zum Berichtsjahr 2028.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Erhebung des Innovationsverhaltens der Unternehmen in der produzierenden Industrie und in ausgewählten Dienstleistungssektoren in Deutschland“
Referenznummer: 04513-1/18(2025)
Kurze Beschreibung:
Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein.
Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Langerhebung 2027 zum Berichtsjahr 2026, Kurzerhebung 2028 zum Berichtsjahr 2027, Langerhebung 2029 zum Berichtsjahr 2028.
Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein.
Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Langerhebung 2027 zum Berichtsjahr 2026, Kurzerhebung 2028 zum Berichtsjahr 2027, Langerhebung 2029 zum Berichtsjahr 2028.
Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein.
Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind.
Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein.
Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind.
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Vergabekriterien
Kriterium:
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 120 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-05-04 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-15 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigten-zahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kompetenzen und mindestens drei Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Innova-tionserhebungen oder ähnlicher nationaler Erhebungen (mindestens ein Refe-renznachweis)
• Kompetenzen und mindestens drei Jahre Erfahrung mit repräsentativen Erhe-bungen zu Unternehmen (mindestens ein Referenznachweis)
• mindestens drei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der EU-Kommission im Statistikbereich (z.B. Eurostat, OECD) (mindestens ein Referenznachweis)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kompetenzen und mindestens drei Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Innova-tionserhebungen oder ähnlicher nationaler Erhebungen (mindestens ein Refe-renznachweis)
• Kompetenzen und mindestens drei Jahre Erfahrung mit repräsentativen Erhe-bungen zu Unternehmen (mindestens ein Referenznachweis)
• mindestens drei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der EU-Kommission im Statistikbereich (z.B. Eurostat, OECD) (mindestens ein Referenznachweis)
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• mindestens drei Jahre Erfahrung in der konzeptionellen Planung, Leitung und Koordinierung von Erhebungen zu statistischen Daten (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• mindestens drei Jahre Erfahrung in der konzeptionellen Planung, Leitung und Koordinierung von Erhebungen zu statistischen Daten (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Qualifikationen, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Innovati-onserhebung oder anderen nationalen Erhebungen belegen (für eine/n Mitarbei-ter/in)
• Qualifikationen, die statistische Erhebungskompetenzen sowie Kenntnisse sta-tistischer Verfahren (z. B. Ermittlung fehlender Antworten zu einzelnen Fragen für die Hochrechnung) belegen (für eine/n Mitarbeiter/in)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Qualifikationen, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Innovati-onserhebung oder anderen nationalen Erhebungen belegen (für eine/n Mitarbei-ter/in)
• Qualifikationen, die statistische Erhebungskompetenzen sowie Kenntnisse sta-tistischer Verfahren (z. B. Ermittlung fehlender Antworten zu einzelnen Fragen für die Hochrechnung) belegen (für eine/n Mitarbeiter/in)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Alle Eignungskriterien sind den Besonderen Berwergungsbedingungen aufgeführt.
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle BMFTR
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
Adresse des Käuferprofils: www.bmftr.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=848478🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=848478🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: Überprüfungsstelle
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.forschungsministerium.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postleitzahl: 53123
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 061-213069 (2026-03-25)