Gemäß § 20 Abs. 2 SGB V legt der GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung der Beratenden Kommission (siehe Leitfaden Prävention) verbindliche Kriterien für die wissenschaftliche Evaluation und die Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele fest. Dadurch soll die Grundlage geschaffen werden, die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung, darunter insbesondere die Initiierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Verhaltensänderungen, zu überprüfen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde in einem ersten Schritt durch das IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2020 ein Evaluationskonzept einschließlich der Erhebungsinstrumente entwickelt. Dieses soll im Rahmen des Auftrages im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten erprobt und weiterentwickelt werden. Der Leitfaden Prävention benennt die vier Handlungsfelder der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Zudem definiert er die Voraussetzungen für die Förderung verhaltenspräventiver Leistungen durch die Krankenkassen. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP, www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Zertifizierung, beauftragt. Handlungsfeldübergreifend waren bei der ZPP im Juni 2022 insgesamt 136.122 zertifizierte Kurse registriert. Vor Beginn der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2019 1.805.889 Kursteilnahmen dokumentiert, darunter 1.223.676 im Handlungsfeld Bewegung. 2020 und 2021 waren die Kursteilnahmen rückläufig (2020 1.157.305, 2021 796.595 Kursteilnahmen -davon 60 % im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten). Ein vorliegendes Evaluationskonzept, einschließlich der Erhebungsinstrumente, ist unter Beachtung wissenschaftlicher Standards anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Evaluationsergebnisse sollen als Grundlage für den Qualitätsdialog mit den Anbieterverbänden dienen. Bei der Bearbeitung des Auftrages ist der Leitfaden Prävention (2022) zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 20 Abs. 2 SGB V legt der GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung der Beratenden Kommission (siehe Leitfaden Prävention) verbindliche Kriterien für die wissenschaftliche Evaluation und die Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele fest. Dadurch soll die Grundlage geschaffen werden, die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung, darunter insbesondere die Initiierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Verhaltensänderungen, zu überprüfen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde in einem ersten Schritt durch das IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2020 ein Evaluationskonzept einschließlich der Erhebungsinstrumente entwickelt. Dieses soll im Rahmen des Auftrages im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten erprobt und weiterentwickelt werden.
Der Leitfaden Prävention benennt die vier Handlungsfelder der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Zudem definiert er die Voraussetzungen für die Förderung verhaltenspräventiver Leistungen durch die Krankenkassen. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP, www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Zertifizierung, beauftragt. Handlungsfeldübergreifend waren bei der ZPP im Juni 2022 insgesamt 136.122 zertifizierte Kurse registriert. Vor Beginn der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2019 1.805.889 Kursteilnahmen dokumentiert, darunter 1.223.676 im Handlungsfeld Bewegung. 2020 und 2021 waren die Kursteilnahmen rückläufig (2020 1.157.305, 2021 796.595 Kursteilnahmen -davon 60 % im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten).
Ein vorliegendes Evaluationskonzept, einschließlich der Erhebungsinstrumente, ist unter Beachtung wissenschaftlicher Standards anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Evaluationsergebnisse sollen als Grundlage für den Qualitätsdialog mit den Anbieterverbänden dienen. Bei der Bearbeitung des Auftrages ist der Leitfaden Prävention (2022) zu beachten.
Gemäß § 20 Abs. 2 SGB V legt der GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung der Beratenden Kommission (siehe Leitfaden Prävention) verbindliche Kriterien für die wissenschaftliche Evaluation und die Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele fest. Dadurch soll die Grundlage geschaffen werden, die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung, darunter insbesondere die Initiierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Verhaltensänderungen, zu überprüfen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde in einem ersten Schritt durch das IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2020 ein Evaluationskonzept einschließlich der Erhebungsinstrumente entwickelt. Dieses soll im Rahmen des Auftrages im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten erprobt und weiterentwickelt werden.
Der Leitfaden Prävention benennt die vier Handlungsfelder der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Zudem definiert er die Voraussetzungen für die Förderung verhaltenspräventiver Leistungen durch die Krankenkassen. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP, www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Zertifizierung, beauftragt. Handlungsfeldübergreifend waren bei der ZPP im Juni 2022 insgesamt 136.122 zertifizierte Kurse registriert. Vor Beginn der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2019 1.805.889 Kursteilnahmen dokumentiert, darunter 1.223.676 im Handlungsfeld Bewegung. 2020 und 2021 waren die Kursteilnahmen rückläufig (2020 1.157.305, 2021 796.595 Kursteilnahmen -davon 60 % im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten).
Ein vorliegendes Evaluationskonzept, einschließlich der Erhebungsinstrumente, ist unter Beachtung wissenschaftlicher Standards anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Evaluationsergebnisse sollen als Grundlage für den Qualitätsdialog mit den Anbieterverbänden dienen. Bei der Bearbeitung des Auftrages ist der Leitfaden Prävention (2022) zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34645996🌏
Gemäß § 20 Abs. 2 SGB V legt der GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung der Beratenden Kommission (siehe Leitfaden Prävention) verbindliche Kriterien für die wissenschaftliche Evaluation und die Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele fest. Dadurch soll die Grundlage geschaffen werden, die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung, darunter insbesondere die Initiierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Verhaltensänderungen, zu überprüfen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde in einem ersten Schritt durch das IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2020 ein Evaluationskonzept einschließlich der Erhebungsinstrumente entwickelt. Dieses soll im Rahmen des Auftrages im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten erprobt und weiterentwickelt werden.
Gemäß § 20 Abs. 2 SGB V legt der GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung der Beratenden Kommission (siehe Leitfaden Prävention) verbindliche Kriterien für die wissenschaftliche Evaluation und die Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele fest. Dadurch soll die Grundlage geschaffen werden, die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung, darunter insbesondere die Initiierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Verhaltensänderungen, zu überprüfen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde in einem ersten Schritt durch das IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2020 ein Evaluationskonzept einschließlich der Erhebungsinstrumente entwickelt. Dieses soll im Rahmen des Auftrages im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten erprobt und weiterentwickelt werden.
Der Leitfaden Prävention benennt die vier Handlungsfelder der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Zudem definiert er die Voraussetzungen für die Förderung verhaltenspräventiver Leistungen durch die Krankenkassen. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP, www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Zertifizierung, beauftragt. Handlungsfeldübergreifend waren bei der ZPP im Juni 2022 insgesamt 136.122 zertifizierte Kurse registriert. Vor Beginn der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2019 1.805.889 Kursteilnahmen dokumentiert, darunter 1.223.676 im Handlungsfeld Bewegung. 2020 und 2021 waren die Kursteilnahmen rückläufig (2020 1.157.305, 2021 796.595 Kursteilnahmen -davon 60 % im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten).
Der Leitfaden Prävention benennt die vier Handlungsfelder der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Zudem definiert er die Voraussetzungen für die Förderung verhaltenspräventiver Leistungen durch die Krankenkassen. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP, www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen, der Zertifizierung, beauftragt. Handlungsfeldübergreifend waren bei der ZPP im Juni 2022 insgesamt 136.122 zertifizierte Kurse registriert. Vor Beginn der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2019 1.805.889 Kursteilnahmen dokumentiert, darunter 1.223.676 im Handlungsfeld Bewegung. 2020 und 2021 waren die Kursteilnahmen rückläufig (2020 1.157.305, 2021 796.595 Kursteilnahmen -davon 60 % im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten).
Ein vorliegendes Evaluationskonzept, einschließlich der Erhebungsinstrumente, ist unter Beachtung wissenschaftlicher Standards anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Evaluationsergebnisse sollen als Grundlage für den Qualitätsdialog mit den Anbieterverbänden dienen. Bei der Bearbeitung des Auftrages ist der Leitfaden Prävention (2022) zu beachten.
Ein vorliegendes Evaluationskonzept, einschließlich der Erhebungsinstrumente, ist unter Beachtung wissenschaftlicher Standards anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Evaluationsergebnisse sollen als Grundlage für den Qualitätsdialog mit den Anbieterverbänden dienen. Bei der Bearbeitung des Auftrages ist der Leitfaden Prävention (2022) zu beachten.
Aus dem Evaluationskonzept ergeben sich die folgenden Arbeitsschritte (keine abschließende Aufzählung):
• Vorbereitung (ca. 3-5 Monate)
• Durchführung (ca. 12 Monate)
• Auswertung und Berichtlegung (ca. 3 Monate)
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.10 EUR 💰
Dauer: 20 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz bzw. eingeworbene Drittmittel in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, beschäftigt waren.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, beschäftigt waren.
Der Bewerber reicht drei bis fünf geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Der Bewerber reicht drei bis fünf geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen aus der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten im Bereich der gesundheitlichen Versorgung belegen. In den Evaluationsprojekten fanden quantitative Methoden Anwendung.
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen aus der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten im Bereich der gesundheitlichen Versorgung belegen. In den Evaluationsprojekten fanden quantitative Methoden Anwendung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
70 % Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarerer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung
30 % Qualität Kurzkonzept
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Erfahrung Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 065-192431 (2023-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-11 📅
Name: BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2023/S 208-652951 (2023-10-23)