Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Ladeinfrastruktur inkl. Hardware, Installation und Inbetriebnahme, Backend, Abrechnung und Service, die vorrangig zum Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge der AOK NordWest dient. Um einen effizienten Betrieb des Fuhrparks zu ermöglichen, wird bis 2024 an 18 Standorten der AOK NordWest AC-Ladeinfrastruktur errichtet. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur soll kurzfristig erfolgen. Zum 01.11.2023 werden 32 batteriebetriebene Leasingfahrzeuge in den Fuhrpark übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 30% der vorgesehenen Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. Der Gesamtauftrag (102 Ladepunkte) ist bis zum 27.06.2024 umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: 2023-04-25-NW-DRA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Ladeinfrastruktur inkl. Hardware, Installation und Inbetriebnahme, Backend, Abrechnung und Service, die vorrangig zum Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge der AOK NordWest dient. Um einen effizienten Betrieb des Fuhrparks zu ermöglichen, wird bis 2024 an 18 Standorten der AOK NordWest AC-Ladeinfrastruktur errichtet. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur soll kurzfristig erfolgen. Zum 01.11.2023 werden 32 batteriebetriebene Leasingfahrzeuge in den Fuhrpark übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 30% der vorgesehenen Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. Der Gesamtauftrag (102 Ladepunkte) ist bis zum 27.06.2024 umzusetzen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Ladeinfrastruktur inkl. Hardware, Installation und Inbetriebnahme, Backend, Abrechnung und Service, die vorrangig zum Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge der AOK NordWest dient. Um einen effizienten Betrieb des Fuhrparks zu ermöglichen, wird bis 2024 an 18 Standorten der AOK NordWest AC-Ladeinfrastruktur errichtet. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur soll kurzfristig erfolgen. Zum 01.11.2023 werden 32 batteriebetriebene Leasingfahrzeuge in den Fuhrpark übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 30% der vorgesehenen Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. Der Gesamtauftrag (102 Ladepunkte) ist bis zum 27.06.2024 umzusetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betrieb von elektrischen Anlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6STU
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6STU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK NordWest betreibt die Ladeinfrastruktur selbstständig und muss durch den/die Auftragnehmer/-in zum Betrieb der Ladeinfrastruktur befähigt werden. Vorrangig wird die Ladeinfrastruktur dem Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge dienen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Ladeinfrastruktur auch den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Der Ladestrom für Mit-arbeitende muss gesondert abgerechnet werden. Dabei soll der administrative Aufwand von Seiten des Auftragnehmers oder eines vom Auftragnehmer beauftragten externen Dienstleisters erbracht werden.
Die AOK NordWest betreibt die Ladeinfrastruktur selbstständig und muss durch den/die Auftragnehmer/-in zum Betrieb der Ladeinfrastruktur befähigt werden. Vorrangig wird die Ladeinfrastruktur dem Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge dienen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Ladeinfrastruktur auch den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Der Ladestrom für Mit-arbeitende muss gesondert abgerechnet werden. Dabei soll der administrative Aufwand von Seiten des Auftragnehmers oder eines vom Auftragnehmer beauftragten externen Dienstleisters erbracht werden.
Die Ladestationen ermöglichen das Laden batterieelektrischer Fahrzeuge nach IEC 61851-1 Mode 3 mit einer IEC 62196 Typ-2-Steckdose mit Verriegelung gemäß IEC 62196. Die jeweils maximale Ladeleistung pro Ladepunkt entspricht 11 kW (3-Phasig 16A). Nach Möglichkeit sollten die Ladestationen die ISO 15118 unterstützen, dies ist aber keine Mussanforderung.
Die Ladestationen ermöglichen das Laden batterieelektrischer Fahrzeuge nach IEC 61851-1 Mode 3 mit einer IEC 62196 Typ-2-Steckdose mit Verriegelung gemäß IEC 62196. Die jeweils maximale Ladeleistung pro Ladepunkt entspricht 11 kW (3-Phasig 16A). Nach Möglichkeit sollten die Ladestationen die ISO 15118 unterstützen, dies ist aber keine Mussanforderung.
Die Autorisierung muss über RFID-Karten und über ein Bezahlsystem erfolgen können. Die RFID-Karten sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Zur Abrechnung ist es zwingend erforderlich, dass die Ladepunkte eichrechtskonform sind.
Es ist ausreichend, wenn mehrere Ladepunkte ein gemeinsam genutztes Bezahlterminal zur Authentifizierung haben. Dieses kann in unmittelbarer Nähe sein oder in die Ladestationen integriert sein.
Im Rahmen der Sicherheitsanforderungen werden als grundsätzlicher Standard die Erfüllung der CE-Zertifizierung sowie der EU-Richtlinien RoHS und REACH verlangt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft zunächst für 24 Monate (bis 31.07.2025) und verlängert sich automatisch zwei Mal um jeweils 12 Monate (bis 31.07.2026 bzw. bis max. 31.07.2027).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mehrere Standort der AOK NordWest, die sich auf die Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein erstrecken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, und Sachschäden in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro pro
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, und Sachschäden in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro pro
Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben von mind. 2 aktuellen Referenzen der letzten drei Kalenderjahre (04/2020 bis 04/2023), die nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mindeststandards:
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn die folgende Mindestmenge pro Referenz nachgewiesen wird:
50 Ladepunkte (eine Ladestation kann über mehrere Ladepunkte verfügen)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge /
Einzelabrufe aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6STU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 084-257174 (2023-04-25)
Ergänzende Angaben (2023-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von elektrischen Anlagen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2023-04-25-NW-DRA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war die Errichtung einer Ladeinfrastruktur inkl. Hardware, Installation und Inbetriebnahme, Backend, Abrechnung und Service, die vorrangig zum Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge der AOK NordWest dient. Um einen effizienten Betrieb des Fuhrparks zu ermöglichen, wird bis 2024 an 18 Standorten der AOK NordWest AC-Ladeinfrastruktur errichtet. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur soll kurzfristig erfolgen. Zum 01.11.2023 werden 32 batteriebetriebene Leasingfahrzeuge in den Fuhrpark übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 30% der vorgesehenen Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. Der Gesamtauftrag (102 Ladepunkte) ist bis zum 27.06.2024 umzusetzen.
Gegenstand der Ausschreibung war die Errichtung einer Ladeinfrastruktur inkl. Hardware, Installation und Inbetriebnahme, Backend, Abrechnung und Service, die vorrangig zum Laden der Pool- und Dienstfahrzeuge der AOK NordWest dient. Um einen effizienten Betrieb des Fuhrparks zu ermöglichen, wird bis 2024 an 18 Standorten der AOK NordWest AC-Ladeinfrastruktur errichtet. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur soll kurzfristig erfolgen. Zum 01.11.2023 werden 32 batteriebetriebene Leasingfahrzeuge in den Fuhrpark übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 30% der vorgesehenen Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. Der Gesamtauftrag (102 Ladepunkte) ist bis zum 27.06.2024 umzusetzen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6QMF
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 📅
Name: eliso GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.