Kurze Beschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt,
ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung
und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig (§ 9a Abs. 3 AtG IM). Für die Schachtanlage
Konrad liegt seit dem 22.05.2002 der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung
eines Endlagers 121 vor. Mit Erlass vom 30.05.2007 hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
als zuständige Behörde beauftragt, die Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem
Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durchzuführen.
Im Rahmen der Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde
zum 25. April 2017 diese Aufgabe vom BMUB (heute BMUV) auf die BGE übertragen.
Schacht Konrad wurde 2002 als erstes Endlager Deutschlands für 303.000 m32 radioaktiven
Abfall genehmigt. Der Einlagerungsbetrieb soll 2029 beginnen.
Auf Basis dieser Dienstleistungsausschreibung wird ein Angebot zu fertigungsbegleitenden
Beratungs- und Qualitätssicherungstätigkeiten bei einem mit der Herstellung von Anlagen,
Systemen und Komponenten beauftragten Unternehmen (BU) und dessen Unterauftragnehmern
(UAN) im Bereich Maschinentechnik, Bergbautechnik sowie Kran- und Hebetechnik
für das Endlager Konrad angefragt.