Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung sowie angemessene Verhaltensreaktionen voraus. Bereits bei niedrigen Alkoholkonzentrationen werden diese Fähigkeiten beeinträchtigt, wodurch das Unfallrisiko mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad exponentiell ansteigt. Während sich die bisherige wissenschaftliche Forschung und die rechtlichen Regelungen überwiegend auf Kraftfahrzeugführende konzentrieren, bestehen für Radfahrende weiterhin rechtliche Besonderheiten: Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ angenommen, zudem existiert kein eigenständiger Bußgeldtatbestand für alkoholisiertes Radfahren. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fahrrad- und Pedelec-Nutzung und damit verbundenen höheren Unfallrisikos sowie steigender Nutzungs- und Unfallzahlen gewinnt die Frage nach einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an Bedeutung. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Vision Zero zu leisten.

Deadline

Deadline 2026-12-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende
Referenznummer: Z2p-FE SV.0022/2026
Kurze Beschreibung:
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung sowie angemessene Verhaltensreaktionen voraus. Bereits bei niedrigen Alkoholkonzentrationen werden diese Fähigkeiten beeinträchtigt, wodurch das Unfallrisiko mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad exponentiell ansteigt. Während sich die bisherige wissenschaftliche Forschung und die rechtlichen Regelungen überwiegend auf Kraftfahrzeugführende konzentrieren, bestehen für Radfahrende weiterhin rechtliche Besonderheiten: Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ angenommen, zudem existiert kein eigenständiger Bußgeldtatbestand für alkoholisiertes Radfahren. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fahrrad- und Pedelec-Nutzung und damit verbundenen höheren Unfallrisikos sowie steigender Nutzungs- und Unfallzahlen gewinnt die Frage nach einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an Bedeutung. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Vision Zero zu leisten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 310924.37 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2p-FE SV.0022/2026
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-08 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-12-08 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen experimentellen Studien sowie quantitativen und qualitativen Befragungsstudien zum Thema psychoaktiver Substanzkonsum und in statistischer Datenanalyse nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes wissenschaftliches Projekt in den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Erfahrung in Dateneinholung von zuständigen Behörden z.B. KBA, Polizei oder aus einzelnen Bundesländern sowie Kenntnisse in deren Analyse und Unfallanalytik nachzuweisen durch Mindestens 1 laufendes oder abgeschlossenes wissenschaftliches Projekt in den letzten 5 Jahren mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) in Referenzliste 2, oder formlose Eigenerklärung. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Publikationen in internationalen, wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen im Themenfeld psychoaktiver Substanzen in Verbindung mit Verkehrssicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr optimalerweise Fahrradverkehr. Nachzuweisen durch mindestens 2 Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenarti-kel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten. Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen. Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch. Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.) Einzutragen In Referenzliste Nr. 3 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Bearbeitung des Projekts ist mindestens eine Person erforderlich, die über Fachkunde (Qualifikation und Erfahrung) im Bereich Empirische Sozialforschung verfügt nachzuweisen durch Angaben zur personellen/individuellen Besetzung der verantwortlichen Stellen. Erläuterung zur Fachkunde (Qualifikation/ Erfahrungshintergrund) in Verbindung mit Erklärung zur Verfügbarkeit über die gesamte Projektlaufzeit. (Eigenerklärung – ohne Formatvorlage) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=899494 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=899494 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 201-716300 (2026-10-15)