Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0473/2023/LRB - Erhebung des Abfallaufkommens und Konzepte zur nachhaltigen Vermeidung von Littering an Straßen
Z2d-FE 02.0473/2023/LRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 02.0473/2023/LRB - Erhebung des Abfallaufkommens und Konzepte zur nachhaltigen Vermeidung von Littering an Straßen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210 084 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Beschreibung der Beschaffung:
“Die unsachgemäße Entsorgung von Müll (Littering) entlang von (Bundesfern-) Straßen und an Rastanlagen verursacht jährlich enorme zusätzliche Kosten für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die unsachgemäße Entsorgung von Müll (Littering) entlang von (Bundesfern-) Straßen und an Rastanlagen verursacht jährlich enorme zusätzliche Kosten für Straßenverwaltungen, deren Hauptaufgabe eigentlich in der Sicherung des Verkehrs und der Verkehrsinfrastruktur liegen sollte. Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vom Juni 2019, wurde bereits im Juli 2021 durch die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Deutschland umgesetzt. Durch die Verabschiedung des Einwegkunststoff-Fondsgesetzes am 02.03.2023 im Bundestag wurde ein erster Schritt für die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds geschaffen. Dieser bietet die Möglichkeit für die Straßenverwaltungen, zumindest einen Teil der Kosten potenziell erstattet zu bekommen. Bisher fehlt es allerdings noch an belastbaren Daten für das Bundesfernstraßennetz, um sich entsprechend der Abrechnungsmodelle entschädigen zu lassen.
Obwohl eine teilweise Kostenerstattung für die Straßenverwaltungen eine zumindest finanzielle Entlastung darbieten würde, sollte als Ziel weiterhin die Vermeidung von Littering angestrebt werden. Da es in der Regel fast unmöglich ist, die Verursacher auf frischer Tat zu ertappen, sollten Sensibilisierungskampagnen entwickelt werden, die eine erwünschte Verhaltensänderung in der Bevölkerung bewirken. Hierzu sind geeignete Konzepte und Kampagnen für das Bundesfernstraßennetz nötig.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, ein Konzept zu einer bundesweit repräsentativen Bestimmung des Abfallaufkommens von Einwegplastik an Bundesfernstraßen zu entwickeln. Hierzu sollen bereits im Rahmen des Projekts die Menge und Zusammensetzung an Einwegplastik, die im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes an BAB und im Basisnetz erfasst werden, ermittelt und eine Hochrechnung zu den damit verbundenen Gesamtkosten erstellt werden. Darüber hinaus sollen für den Verkehrsbereich geeignete nationale und internationale Konzepte zur Vermeidung von Littering an Straßen zusammengestellt, bewertet und auf eine Eignung der Anwendung im Bundesfernstraßennetz geprüft und neue Aufklärungs- und Informationskonzepte entwickelt werden, die eine Sensibilisierung der Bevölkerung und eine gewünschte Verhaltensänderung bewirken können.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210 084 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Konzeption und Umsetzung von Kampagnen zur Sensibilisierung - nachzuweisen durch mindestens 1...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Konzeption und Umsetzung von Kampagnen zur Sensibilisierung - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Betriebsdienstes - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-04
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-04
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 096-300842 (2023-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210 084 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 096-300842
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z2d-FE 02.0473/2023/LRB
Titel:
“FE 02.0473/2023/LRB - Erhebung des Abfallaufkommens und Konzepte zur nachhaltigen Vermeidung von Littering an Straßen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INTECUS GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210 084 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Quelle: OJS 2023/S 158-503115 (2023-08-15)