Die Bundesrepublik Deutschland strebt bis 2045 weitgehende CO₂-Neutralität an, wozu auch der Verkehrssektor einen entscheidenden Beitrag leisten muss. Neben Pkw betrifft dies insbesondere Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes sowie deren An- und Aufbaugeräte. Nach ersten theoretischen Untersuchungen wurden bereits batterieelektrische Fahrzeuge angeschafft, jedoch bestehen bislang kaum Praxiserfahrungen. Daher soll eine wissenschaftliche Begleitung den realen Einsatz dieser Fahrzeuge sowie die erforderliche Ladeinfrastruktur bewerten. Ziel des Projekts ist es, fundierte Erkenntnisse zur Praxistauglichkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit batterieelektrischer Straßenbetriebsfahrzeuge zu gewinnen. Dabei werden Energieverbrauch, Handhabung im Zusammenspiel mit An- und Aufbaugeräten, Wartungsanforderungen, Infrastrukturbedarf und sicherheitstechnische Aspekte untersucht. Zudem sollen Investitions- und Betriebskosten, Autarkiebetrieb über bis zu 72 Stunden sowie die Möglichkeiten der Nutzung von eigenerzeugter Energie (z. B. über PV-Module) bewertet werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung der Marktentwicklung bei Fahrzeugen, Batterietechnologien und Ladeinfrastruktur, die mindestens jährlich dokumentiert wird. Das Projekt berücksichtigt regionale Unterschiede in Klima, Topografie und Aufgabenprofil zwischen Straßen- und Autobahnmeistereien. Das Ergebnis soll ein aussagekräftiges Bewertungskonzept für alle Fahrzeugkategorien (außer Pkw) liefern, das eine belastbare Beurteilung von Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Auf dieser Grundlage sollen Entscheidungsträger künftig fundierte Beschaffungsstrategien für batterieelektrische Fahrzeuge und die dazugehörige Energieinfrastruktur im Straßenbetriebsdienst entwickeln können.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 03.0647/2024/MRB
„Batterieelektrische Antriebe im Straßenbetriebsdienst (AlADin II)“
Referenznummer: Z2p-FE 03.0647/2024/MRB
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland strebt bis 2045 weitgehende CO₂-Neutralität an, wozu auch der Verkehrssektor einen entscheidenden Beitrag leisten muss. Neben Pkw betrifft dies insbesondere Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes sowie deren An- und Aufbaugeräte. Nach ersten theoretischen Untersuchungen wurden bereits batterieelektrische Fahrzeuge angeschafft, jedoch bestehen bislang kaum Praxiserfahrungen. Daher soll eine wissenschaftliche Begleitung den realen Einsatz dieser Fahrzeuge sowie die erforderliche Ladeinfrastruktur bewerten.
Ziel des Projekts ist es, fundierte Erkenntnisse zur Praxistauglichkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit batterieelektrischer Straßenbetriebsfahrzeuge zu gewinnen. Dabei werden Energieverbrauch, Handhabung im Zusammenspiel mit An- und Aufbaugeräten, Wartungsanforderungen, Infrastrukturbedarf und sicherheitstechnische Aspekte untersucht. Zudem sollen Investitions- und Betriebskosten, Autarkiebetrieb über bis zu 72 Stunden sowie die Möglichkeiten der Nutzung von eigenerzeugter Energie (z. B. über PV-Module) bewertet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung der Marktentwicklung bei Fahrzeugen, Batterietechnologien und Ladeinfrastruktur, die mindestens jährlich dokumentiert wird. Das Projekt berücksichtigt regionale Unterschiede in Klima, Topografie und Aufgabenprofil zwischen Straßen- und Autobahnmeistereien.
Das Ergebnis soll ein aussagekräftiges Bewertungskonzept für alle Fahrzeugkategorien (außer Pkw) liefern, das eine belastbare Beurteilung von Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Auf dieser Grundlage sollen Entscheidungsträger künftig fundierte Beschaffungsstrategien für batterieelektrische Fahrzeuge und die dazugehörige Energieinfrastruktur im Straßenbetriebsdienst entwickeln können.
Die Bundesrepublik Deutschland strebt bis 2045 weitgehende CO₂-Neutralität an, wozu auch der Verkehrssektor einen entscheidenden Beitrag leisten muss. Neben Pkw betrifft dies insbesondere Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes sowie deren An- und Aufbaugeräte. Nach ersten theoretischen Untersuchungen wurden bereits batterieelektrische Fahrzeuge angeschafft, jedoch bestehen bislang kaum Praxiserfahrungen. Daher soll eine wissenschaftliche Begleitung den realen Einsatz dieser Fahrzeuge sowie die erforderliche Ladeinfrastruktur bewerten.
Ziel des Projekts ist es, fundierte Erkenntnisse zur Praxistauglichkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit batterieelektrischer Straßenbetriebsfahrzeuge zu gewinnen. Dabei werden Energieverbrauch, Handhabung im Zusammenspiel mit An- und Aufbaugeräten, Wartungsanforderungen, Infrastrukturbedarf und sicherheitstechnische Aspekte untersucht. Zudem sollen Investitions- und Betriebskosten, Autarkiebetrieb über bis zu 72 Stunden sowie die Möglichkeiten der Nutzung von eigenerzeugter Energie (z. B. über PV-Module) bewertet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung der Marktentwicklung bei Fahrzeugen, Batterietechnologien und Ladeinfrastruktur, die mindestens jährlich dokumentiert wird. Das Projekt berücksichtigt regionale Unterschiede in Klima, Topografie und Aufgabenprofil zwischen Straßen- und Autobahnmeistereien.
Das Ergebnis soll ein aussagekräftiges Bewertungskonzept für alle Fahrzeugkategorien (außer Pkw) liefern, das eine belastbare Beurteilung von Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Auf dieser Grundlage sollen Entscheidungsträger künftig fundierte Beschaffungsstrategien für batterieelektrische Fahrzeuge und die dazugehörige Energieinfrastruktur im Straßenbetriebsdienst entwickeln können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 302 521 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2p-FE 03.0647/2024/MRB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-16 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-07 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrungen zum praktischen Einsatz von Fahrzeugen bei den unterschiedlichen Tätigkeiten des Straßenbetriebsdienstes auf Außerortsstraßen
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen zum praktischen Einsatz von Fahrzeugen bei den unterschiedlichen Tätigkeiten des Straßenbetriebsdienstes auf Außerortsstraßen
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich batterieelektrische Fahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich batterieelektrische Fahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Erfassung von Fahrzeugdaten (vorzugsweise von batterieelektrischen Fahrzeugen) sowie deren Auswertung
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Erfassung von Fahrzeugdaten (vorzugsweise von batterieelektrischen Fahrzeugen) sowie deren Auswertung
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten nachzuweisen durch mindestens 3 Veröffentlichungen
(Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen. Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch).
Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FENr.). Hierbei ist eine Veröffentlichung nicht relevant. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 4.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten nachzuweisen durch mindestens 3 Veröffentlichungen
(Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen. Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch).
Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FENr.). Hierbei ist eine Veröffentlichung nicht relevant. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 4.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 111-400249 (2026-06-09)