FE 03.648/2024/ORB (R 2603/24) "Bewertungsverfahren zur Dimensionierung von gemeinsamen, straßenbegleitenden Rad- und Fußwe-gen außerorts"

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Rad- und Fußverkehr sind die klimaschonendsten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsarten. 2024 verunglückten insgesamt 129.374 Personen außerhalb geschlossener Ortschaften. Darunter mit einem Anteil von ca. 8,7 % Radfahrende und ca. 1,1 % zu Fuß Gehende. Trotz verhältnismäßig geringer Anteile der Rad- und Fußverkehrsunfälle ist zu beachten, dass Studien zu Folge, die Dunkelziffer von Unfällen mit Beteiligung von Fuß- und Radverkehr hoch sein kann. Außerorts macht die gemeinsamen Führungen des Fuß- und Radverkehr einen großen Anteil am Ge-samtnetz aus, wobei diese meistens als gemeinsamer Geh- und Radwege (StVO Zeichen 240) im Zwei-richtungsverkehr ausgewiesen sind. Für diese Wege ist ein Regelmaß von mindestens 2,5 m im Basisnetz empfohlen, die Einsatzgrenzen sind abhängig von der Fuß- und Radverkehrsstärke (s. ERA, FGSV). Die Grundsätze zum Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ent-halten bereits eine Öffnungsklausel für größere Breiten. Objektive Bewertungskriterien, wann eine Mehrbreite geboten und wirtschaftlich ist, besteht dabei noch nicht. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, Kriterien für den Bedarf über das derzeitige Regelmaß hinausge-hender Mehrbreiten in Abhängigkeit von lokalen Verhältnissen zu identifizieren und relevante Kriterien mit ihrer Wirkung praxisorientiert zusammen zu stellen und somit eine Grundlage für eine nach BHO geforderte Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mehrbreiten zu bilden. Wobei die Mehrbedarfe anhand der Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit aber auch unter Hinzunahme weiterer Kriterien (z. B. Komfort, Routenwahl, Verkehrsstärken/-zusammensetzung/-steigerung, Flächenverbrauch, Umweltkosten) auf-bereitet werden sollen. Beginnend bei den Regelbreiten von gemeinsamen straßenbegleitenden Wegen im Außerortsbereich sind in Abhängigkeit von lokal vorliegenden Verhältnissen bedarfsgerechte Entwurfsempfehlungen auf-zubereiten.

Deadline

Deadline 2026-07-02

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FE 03.648/2024/ORB (R 2603/24) "Bewertungsverfahren zur Dimensionierung von gemeinsamen, straßenbegleitenden Rad- und Fußwe-gen außerorts"
Referenznummer: Z2l - FE 03.648/2024/ORB
Kurze Beschreibung:
Rad- und Fußverkehr sind die klimaschonendsten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsarten. 2024 verunglückten insgesamt 129.374 Personen außerhalb geschlossener Ortschaften. Darunter mit einem Anteil von ca. 8,7 % Radfahrende und ca. 1,1 % zu Fuß Gehende. Trotz verhältnismäßig geringer Anteile der Rad- und Fußverkehrsunfälle ist zu beachten, dass Studien zu Folge, die Dunkelziffer von Unfällen mit Beteiligung von Fuß- und Radverkehr hoch sein kann. Außerorts macht die gemeinsamen Führungen des Fuß- und Radverkehr einen großen Anteil am Ge-samtnetz aus, wobei diese meistens als gemeinsamer Geh- und Radwege (StVO Zeichen 240) im Zwei-richtungsverkehr ausgewiesen sind. Für diese Wege ist ein Regelmaß von mindestens 2,5 m im Basisnetz empfohlen, die Einsatzgrenzen sind abhängig von der Fuß- und Radverkehrsstärke (s. ERA, FGSV). Die Grundsätze zum Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ent-halten bereits eine Öffnungsklausel für größere Breiten. Objektive Bewertungskriterien, wann eine Mehrbreite geboten und wirtschaftlich ist, besteht dabei noch nicht. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, Kriterien für den Bedarf über das derzeitige Regelmaß hinausge-hender Mehrbreiten in Abhängigkeit von lokalen Verhältnissen zu identifizieren und relevante Kriterien mit ihrer Wirkung praxisorientiert zusammen zu stellen und somit eine Grundlage für eine nach BHO geforderte Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mehrbreiten zu bilden. Wobei die Mehrbedarfe anhand der Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit aber auch unter Hinzunahme weiterer Kriterien (z. B. Komfort, Routenwahl, Verkehrsstärken/-zusammensetzung/-steigerung, Flächenverbrauch, Umweltkosten) auf-bereitet werden sollen. Beginnend bei den Regelbreiten von gemeinsamen straßenbegleitenden Wegen im Außerortsbereich sind in Abhängigkeit von lokal vorliegenden Verhältnissen bedarfsgerechte Entwurfsempfehlungen auf-zubereiten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 168067.23 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2l - FE 03.648/2024/ORB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-02 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-02 06:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-02 06:05:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen und -beobachtungen von Rad- und Fußverkehr (Zählungen, Interaktionsanalysen und Konfliktanalysen) nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit Bezug zur Stadt- oder Verkehrsplanung nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung von Anlagen für Fuß- und Radverkehr in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen nachzuseisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung der projektleitenden Person und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=863818 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=863818 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-370365 (2026-05-28)