Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland
Z2d-FE...”
Titel
FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland
Z2d-FE 04.0350/2023/ARB
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 04.0350/2023/ARB - Internationale Lebenszyklusanalyse-Tools für den Straßenbau_Vergleichsanalyse und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.22 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Beschreibung der Beschaffung:
“Straßen sind nicht nur in Deutschland ein wichtiger Bereich der Verkehrsinfrastruktur und ein fester Bestandteil des täglichen Lebens. Der Bau von Straßen...”
Beschreibung der Beschaffung
Straßen sind nicht nur in Deutschland ein wichtiger Bereich der Verkehrsinfrastruktur und ein fester Bestandteil des täglichen Lebens. Der Bau von Straßen ist jedoch auch mit dem Verbrauch natürlicher Ressourcen, dem Flächenverbrauch, den entstehenden Emissionen und der Abfallerzeugung verbunden. Die Zunahme von Problemen bei der Verfügbarkeit von Ressourcen sowie das steigende Umweltbewusstsein in der Gesellschaft stellt die Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft vor wichtige neue Herausforderungen. Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment LCA; auch Ökobilanz) ist eine etablierte und standardisierte Methode zur gesamtheitlichen Bewertung und hilft dabei, die ökologische Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen übergreifend einzuordnen. Bislang wurden im Bereich der Straßeninfrastruktur bereits verschiedene Projekte bezüglich der Ökobilanzierung durchgeführt, allerdings gibt es hierfür in Deutschland derzeit noch kein offizielles System. Im Gegensatz dazu gibt es auf europäischer und internationaler Ebene bereits verschiedene Ansätze und Umsetzungen. Neben den grundsätzlichen nationalen Regelungen kommen hierbei Softwaretools zum Einsatz, um eine schnelle, einheitliche und einfache Anwendung durch Verwaltungen und Industrie zu ermöglichen. Beispiele für solche Tools sind auf europäischer Ebene DuboCalc (Niederlande), Ecorce und SEVE (Frankreich), Carbon tool (UK), EFFEKT/VegLCA (Norwegen), Klimatkalkyl (Schweden) sowie LICCER (Europäisches Projekt). Weltweit finden sich weitere Systeme wie in den USA und Australien (Carbon gauge).
Ziel des Projektes ist es, eine möglichst vollumfängliche Darstellung der derzeit vorhandenen internationalen Software-Umsetzungen für Lebenszyklusanalysen (Ökobilanzen) am Straßenbauwerk zu liefern. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk darauf liegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Tools herauszuarbeiten, aber auch nötige Anpassungen für eine mögliche deutsche Umsetzung sichtbar zu machen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.22 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr 1: Vertiefte Fachkenntnisse und baupraktische Erfahrungen in der Bearbeitung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr 1: Vertiefte Fachkenntnisse und baupraktische Erfahrungen in der Bearbeitung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus mit Schwerpunkt Straßenbau (Asphalt, Beton, Erdbau) - nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr.2: Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zur Nachhaltigkeitsbewertung von Straßeninfrastrukturen - nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr.3: Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Software-Entwicklung, -Konzeptionierung bzw. -Analyse - nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren inklusive kurze Inhaltsangabe (formlos).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-31
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-31
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 184-574850 (2023-09-20)