FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2d-FE 05.0210/2021/NGB
Kurze Beschreibung:
FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540007 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540007 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 190-594819
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 193277.31 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Einleitungen der Straßenentwässerung werden nach den RAS Ew 2005 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung), REwS (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) geplant und müssen bei Neubaumaßnahmen auch hinsichtlich der stofflichen Belastung der Gewässer bewertet werden. Neben der Behandlung in Retentionsbodenfiltern kommt die Behandlung in Sedimentationsbecken (Absetzbecken nach RAS-Ew/REwS bzw. RiStWag-Anlage) zum Einsatz.
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Gut funktionierende Absetzbecken müssen regelmäßig von Sedimenten gereinigt werden, da bei einer zu großen Sedimenthöhe bei starken Regenereignissen Sedimentaustrag stattfinden kann. Ein Schlamm- bzw. Sedimentsammelraum, der sich erst mit der Zeit füllt, ist bisher nicht definiert. Es fehlen somit Vorgaben zur Bemessung des Schlammsammelraumes und ab welcher Schlamm- bzw. Sedimenthöhe ein Absetzbecken gereinigt werden muss.
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Im Rahmen des Forschungsvorhabens 05.0191/2015/NGB „Bemessung von Sedimentationsräumen“ wurden bereits zwei Kategorien von Absetzanlagen anhand von Modellberechnungen untersucht. Für andere häufig gebaute Beckenkategorien und für andere Ausprägung der bisher untersuchten Beckentypen fehlen bisher noch entsprechende Erkenntnisse. Daher sollen diese Beckenkategorien ebenfalls modelliert werden.
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Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für weitere typische Absetzbecken Untersuchungen (dreidimensionale numerische Modellierungen) durchzuführen, um belastbare Empfehlungen abzuleiten, ab welcher Sedimenthöhe und mit welchen Reinigungsintervallen eine Räumung der Becken erforderlich ist. Bei Konzeption und Auswertung der Modellierungen sind die Regelwerke der Straßenentwässerung und die praktischen Möglichkeiten des Straßenbetriebsdienstes zu berücksichtigen. Die Beckenanlagen werden in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Betreuerkreis ausgewählt; durch Bereisungen und Auswertungen vorhandener Planunterlagen ermittelt der Auftragnehmer die Grundlagendaten zum Modellaufbau und für die Eingangsparameter.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 193277.31 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr.1: Erfahrung und Kenntnis in hydraulischer und hydrologischer Modellierung mit Bezug zur Straßenentwässerung an Außerortsstraßen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr.2: Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540007 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 190-594819 (2023-09-28)