Die normierten Bindemittel Kalk und Zement werden wirksam zur Bodenbehandlung eingesetzt. Der Nachteil jedoch ist, dass Kalke und Zemente eine hohe CO2-Emission verursachen. Es soll daher erkundet werden, welche alternativen Bindemittel zur nachhaltigen Bodenbehandlung verwendet werden können. Bei dem genormten Bindemittel Zement besteht die Bestrebung, durch klinkerreduzierte Zemente eine bessere CO2-Bilanz zu erreichen. Die Reduktion der Klinkerphasen bedeutet aber auch eine Reduktion der festigkeitsbildenden Komponenten. Insofern wäre durch Eignungsprüfungen zu untersuchen, ob die klinkerreduzierten Zemente für die Bodenbehandlung verwendbar sind. Die Zugabe von Asche (z.B. Papierasche, Flugasche) bewirkt im Boden eine Veränderung der Verdichtungseigenschaft als auch eine Festigkeitsbildung. Bei Aschen stellen sich neben den Fragen nach der Wirkungsweise aber außerdem Fragen nach der gleichbleibenden und verlässlichen Zusammensetzung (Schwankungsbreite der Zusammensetzung) sowie nach den umweltrelevanten Inhaltstoffen. Es gibt Sonderbindemittel auf dem Markt, die als Bindemittel oder als Additive verwendet werden. Bodenbehandlungsadditive dienen der Verbesserung der Materialeigenschaften des Ausgangsmaterials und der Reduktion der anschließend zuzugebenden Bindemittelmenge. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Wirkungsweise ausgewählter alternativer Bindemittel zu untersuchen und mit der Wirkungsweise genormter Bindemittel zu vergleichen. Des Weiteren soll eine Grundsatzprüfung für alternative Bindemittel sowie eine Eignungsprüfung für Bodenbehandlungen mit nicht genormten Bindemitteln erarbeitet werden. Es liegt im Inte-resse des Bundes, einen nachhaltigen Straßenbau zu betreiben, was sowohl bedeutet, dass Bindemittel verwendet werden, die den Boden wirksam verbessern oder dauerhaft verfestigen als auch umweltverträglich, emissionsarm, ressourcenschonend und ökonomisch sind.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 05.0217/2026/FGB - „Alternative Bindemittel zur Bodenbehandlung im Erdbau des Straßenbaus“
Referenznummer: Z2d-FE 05.0217/2026/FGB
Kurze Beschreibung:
Die normierten Bindemittel Kalk und Zement werden wirksam zur Bodenbehandlung eingesetzt. Der Nachteil jedoch ist, dass Kalke und Zemente eine hohe CO2-Emission verursachen. Es soll daher erkundet werden, welche alternativen Bindemittel zur nachhaltigen Bodenbehandlung verwendet werden können. Bei dem genormten Bindemittel Zement besteht die Bestrebung, durch klinkerreduzierte Zemente eine bessere CO2-Bilanz zu erreichen. Die Reduktion der Klinkerphasen bedeutet aber auch eine Reduktion der festigkeitsbildenden Komponenten. Insofern wäre durch Eignungsprüfungen zu untersuchen, ob die klinkerreduzierten Zemente für die Bodenbehandlung verwendbar sind. Die Zugabe von Asche (z.B. Papierasche, Flugasche) bewirkt im Boden eine Veränderung der Verdichtungseigenschaft als auch eine Festigkeitsbildung. Bei Aschen stellen sich neben den Fragen nach der Wirkungsweise aber außerdem Fragen nach der gleichbleibenden und verlässlichen Zusammensetzung (Schwankungsbreite der Zusammensetzung) sowie nach den umweltrelevanten Inhaltstoffen. Es gibt Sonderbindemittel auf dem Markt, die als Bindemittel oder als Additive verwendet werden. Bodenbehandlungsadditive dienen der Verbesserung der Materialeigenschaften des Ausgangsmaterials und der Reduktion der anschließend zuzugebenden Bindemittelmenge. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Wirkungsweise ausgewählter alternativer Bindemittel zu untersuchen und mit der Wirkungsweise genormter Bindemittel zu vergleichen. Des Weiteren soll eine Grundsatzprüfung für alternative Bindemittel sowie eine Eignungsprüfung für Bodenbehandlungen mit nicht genormten Bindemitteln erarbeitet werden. Es liegt im Inte-resse des Bundes, einen nachhaltigen Straßenbau zu betreiben, was sowohl bedeutet, dass Bindemittel verwendet werden, die den Boden wirksam verbessern oder dauerhaft verfestigen als auch umweltverträglich, emissionsarm, ressourcenschonend und ökonomisch sind.
Die normierten Bindemittel Kalk und Zement werden wirksam zur Bodenbehandlung eingesetzt. Der Nachteil jedoch ist, dass Kalke und Zemente eine hohe CO2-Emission verursachen. Es soll daher erkundet werden, welche alternativen Bindemittel zur nachhaltigen Bodenbehandlung verwendet werden können. Bei dem genormten Bindemittel Zement besteht die Bestrebung, durch klinkerreduzierte Zemente eine bessere CO2-Bilanz zu erreichen. Die Reduktion der Klinkerphasen bedeutet aber auch eine Reduktion der festigkeitsbildenden Komponenten. Insofern wäre durch Eignungsprüfungen zu untersuchen, ob die klinkerreduzierten Zemente für die Bodenbehandlung verwendbar sind. Die Zugabe von Asche (z.B. Papierasche, Flugasche) bewirkt im Boden eine Veränderung der Verdichtungseigenschaft als auch eine Festigkeitsbildung. Bei Aschen stellen sich neben den Fragen nach der Wirkungsweise aber außerdem Fragen nach der gleichbleibenden und verlässlichen Zusammensetzung (Schwankungsbreite der Zusammensetzung) sowie nach den umweltrelevanten Inhaltstoffen. Es gibt Sonderbindemittel auf dem Markt, die als Bindemittel oder als Additive verwendet werden. Bodenbehandlungsadditive dienen der Verbesserung der Materialeigenschaften des Ausgangsmaterials und der Reduktion der anschließend zuzugebenden Bindemittelmenge. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Wirkungsweise ausgewählter alternativer Bindemittel zu untersuchen und mit der Wirkungsweise genormter Bindemittel zu vergleichen. Des Weiteren soll eine Grundsatzprüfung für alternative Bindemittel sowie eine Eignungsprüfung für Bodenbehandlungen mit nicht genormten Bindemitteln erarbeitet werden. Es liegt im Inte-resse des Bundes, einen nachhaltigen Straßenbau zu betreiben, was sowohl bedeutet, dass Bindemittel verwendet werden, die den Boden wirksam verbessern oder dauerhaft verfestigen als auch umweltverträglich, emissionsarm, ressourcenschonend und ökonomisch sind.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2d-FE 05.0217/2026/FGB
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-19 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und (Labor-) Erfahrungen im Umgang mit Bodenbehandlungen, nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt oder eine Veröffentlichung zu dieser Anforderung aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und (Labor-) Erfahrungen im Umgang mit Bodenbehandlungen, nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt oder eine Veröffentlichung zu dieser Anforderung aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zu Nachhaltigkeitsbetrachtungen /CO2- Bilanzen von Baustoffen, nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt oder eine Veröffentlichung zu dieser Anforderung aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zu Nachhaltigkeitsbetrachtungen /CO2- Bilanzen von Baustoffen, nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt oder eine Veröffentlichung zu dieser Anforderung aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4b (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 199-710247 (2026-10-12)