FE 06.0125/2023/FGB - „Untersuchungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Einbaumethoden Grader und Ferti-ger im Anwendungsbereich der Schichten ohne Bindemittel“

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

FE 06.0125/2023/FGB - „Untersuchungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Einbaumethoden Grader und Ferti-ger im Anwendungsbereich der Schichten ohne Bindemittel“

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2d-FE 06.0125/2023/FGB
Kurze Beschreibung:
FE 06.0125/2023/FGB - „Untersuchungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Einbaumethoden Grader und Ferti-ger im Anwendungsbereich der Schichten ohne Bindemittel“
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540666 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540666 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 194-608701
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 252100.84 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Grundvoraussetzung für die Herstellung von dauerhaft funktionstüchtigen Schichten ohne Bindemittel (SoB) sind höhere Qualitätseigenschaften der SoB, insbesondere durch die bestehende Forderung der Anlieferung von Baustoffgemischen mit homogenen Eigenschaften sowie der höheren Qualität der Ebenheit und Homogenität der Schichteigenschaften nach dem Einbau.
Mehr anzeigen
Als sicherstes Verfahren hierfür gilt bislang der Fertigereinbau, was sich bis heute im Regelwerk wiederspiegelt: So wird bei erhöhten Anforderungen an die Homogenität ein Einbau mit dem Fertiger gefordert u.a. auch für die obere Lage der Frostschutzschicht, wenn diese Schicht unmittelbare Unterlage für eine gebundene Schicht ist. Dem gegenüber argumentiert die Bauindustrie mit praktischen Erfahrungen, dass die Weiterentwicklung der Einbautechnologien dazu geführt habe, dass mittels anderer Einbauverfahren, insbesondere mittels des Einsatzes eines Graders der Einbau qualitativ mindestens gleichwertig ausgeführt werden könne, wodurch die Forderung nach dem Fertigereinbau unbegründet wäre. Nachgewiesen in Form von vergleichenden Untersuchungen wurde dies bislang allerdings nicht.
Mehr anzeigen
Ziel dieses Forschungsprojekts ist es somit, die unterschiedlichen Einbaumethoden für SoB, hier „Grader“ und „Fertiger“, hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit bezogen auf die Homogenität unterschiedlicher Schichteigenschaften zu überprüfen sowie Empfehlungen zum Anwendungsbereich und zu den Einsatzgrenzen der Einbaumethoden zu geben. Weiterhin gilt es, Kriterien (Qualitätsmerkmale) zur Beurteilung der Homogenität für die unterschiedlichen Schichteigenschaften zu definieren und anzuwenden.
Mehr anzeigen
Hierbei sollen für den speziellen Anwendungsbereich der Frostschutzschichten umfassende vergleichende Untersuchungen auf Untersuchungsstrecken zwischen den aktuell angewandten Einbaumethoden (Fertiger und Grader) unter Beachtung der Forderungen an die Homogenität der Baustoffgemische und der fertigen Leistung (hergestellte Schicht) durchgeführt werden.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Mehr anzeigen
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Eigenschaften von SoB und deren Prüfung - nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren (einzutragen in die Referenzliste 1 zu Anforderung Nr. 1)
Nr. 2: Erfahrungen und Kenntnisse über die Anlage von Testfeldern im Straßennetz - nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren (einzutragen in die Referenzliste 2 zu Anforderung Nr. 2)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540666 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 194-608701 (2023-10-04)