Die Auswertung der letzten Messreihen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Netz der Bundesfernstraßen belegt in mehreren Bundesländern eine signifikante Zunahme von Risserscheinungen in Asphaltdeckschichten. Der Anteil der Streckenabschnitte, bei denen der Zustandswert für die Rissbildung den Warnwert überschreitet, hat zwischen zwei aufeinanderfolgenden Messzyklen teilweise um bis zu 10 % zugenommen. Im Rahmen eines wiederholten Austauschs zwischen Bund und Ländern sowie auf Grundlage mehrfacher Prüfungen und Auswertungen wurde festgestellt, dass diese Schadensbilder auch bei neu hergestellten bzw. grundhaft erneuerten Streckenabschnitten mit vergleichsweise geringer Liegedauer beobachtet werden. Die kausalen Zusammenhänge der beobachteten Rissbildung sind gegenwärtig nicht abschließend geklärt. Vorliegende Analysen lassen jedoch auf bautechnische Ursachen schließen. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Untersuchung der wesentlichen Ursachen frühzeitiger Rissbildung in Asphaltdeckschichten neu hergestellter Asphaltbefestigungen. Auf Basis der ermittelten Erkenntnisse sollen Maßnahmen zur Prävention derartiger Schäden abgeleitet werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in die Fortschreibung der einschlägigen Technischen Regelwerke einzubringen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 07.0325/2024/ERB - Untersuchung der Rissbildung in Asphaltdeckschichten nach kurzer Liegedauer
Referenznummer: Z2kä-FE 07.0325/2024/ERB
Kurze Beschreibung:
Die Auswertung der letzten Messreihen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Netz der Bundesfernstraßen belegt in mehreren Bundesländern eine signifikante Zunahme von Risserscheinungen in Asphaltdeckschichten. Der Anteil der Streckenabschnitte, bei denen der Zustandswert für die Rissbildung den Warnwert überschreitet, hat zwischen zwei aufeinanderfolgenden Messzyklen teilweise um bis zu 10 % zugenommen. Im Rahmen eines wiederholten Austauschs zwischen Bund und Ländern sowie auf Grundlage mehrfacher Prüfungen und Auswertungen wurde festgestellt, dass diese Schadensbilder auch bei neu hergestellten bzw. grundhaft erneuerten Streckenabschnitten mit vergleichsweise geringer Liegedauer beobachtet werden.
Die kausalen Zusammenhänge der beobachteten Rissbildung sind gegenwärtig nicht abschließend geklärt. Vorliegende Analysen lassen jedoch auf bautechnische Ursachen schließen.
Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Untersuchung der wesentlichen Ursachen frühzeitiger Rissbildung in Asphaltdeckschichten neu hergestellter Asphaltbefestigungen. Auf Basis der ermittelten Erkenntnisse sollen Maßnahmen zur Prävention derartiger Schäden abgeleitet werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in die Fortschreibung der einschlägigen Technischen Regelwerke einzubringen.
Die Auswertung der letzten Messreihen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Netz der Bundesfernstraßen belegt in mehreren Bundesländern eine signifikante Zunahme von Risserscheinungen in Asphaltdeckschichten. Der Anteil der Streckenabschnitte, bei denen der Zustandswert für die Rissbildung den Warnwert überschreitet, hat zwischen zwei aufeinanderfolgenden Messzyklen teilweise um bis zu 10 % zugenommen. Im Rahmen eines wiederholten Austauschs zwischen Bund und Ländern sowie auf Grundlage mehrfacher Prüfungen und Auswertungen wurde festgestellt, dass diese Schadensbilder auch bei neu hergestellten bzw. grundhaft erneuerten Streckenabschnitten mit vergleichsweise geringer Liegedauer beobachtet werden.
Die kausalen Zusammenhänge der beobachteten Rissbildung sind gegenwärtig nicht abschließend geklärt. Vorliegende Analysen lassen jedoch auf bautechnische Ursachen schließen.
Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Untersuchung der wesentlichen Ursachen frühzeitiger Rissbildung in Asphaltdeckschichten neu hergestellter Asphaltbefestigungen. Auf Basis der ermittelten Erkenntnisse sollen Maßnahmen zur Prävention derartiger Schäden abgeleitet werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in die Fortschreibung der einschlägigen Technischen Regelwerke einzubringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 252100.84 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2kä-FE 07.0325/2024/ERB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-27 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-27 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Erfahrung und Kenntnisse in der Schadensuntersuchung oder Begutachtung von Strecken in Asphaltbauweise.
Nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzprojekte aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Kenntnisse in der Schadensuntersuchung oder Begutachtung von Strecken in Asphaltbauweise.
Nachzuweisen durch mindestens zwei Referenzprojekte aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung und Auswertung von performancebasierten Untersuchungen an Asphalt und Bindemittel.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung und Auswertung von performancebasierten Untersuchungen an Asphalt und Bindemittel.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 179-636487 (2026-09-15)