FE 08.0270/2022/ARB - Prozesssichere Herstellung von lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Waschbetonbauweise

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

FE 08.0270/2022/ARB - Prozesssichere Herstellung von lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Waschbetonbauweise

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2g-FE 08.0270/2022/ARB
Kurze Beschreibung:
“FE 08.0270/2022/ARB - Prozesssichere Herstellung von lärmarmen Fahrbahnoberflächen in Waschbetonbauweise”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541863 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541863 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 199-625698
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen

“Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.”
Quelle: OJS 2023/S 199-625698 (2023-10-11)