FE 08.0283/2026/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.

Deadline

Deadline 2026-08-06

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FE 08.0283/2026/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen
Referenznummer: Z2g-FE 08.0283/2026/BCG
Kurze Beschreibung:
FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 168067.23 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2g - FE 08.0283/206/BCG
Titel: FE 08.0283/206/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Vertei-lung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteins-körnungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-06 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-06 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrung und Kenntnis im Forschungsbereich „Baustoffe – AKR im Betonstraßenbau“ sowie der Alkali-Richtlinie des DAfStB nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Erfahrung bei normgerechter Prüfung von Ge-steinskörnungen und Zementen nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Be-richte und der Dokumentationen von komple-xen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekt(e) aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=867203 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=867203 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 112-403472 (2026-06-10)