Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 77.0607/2022/ - Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen
Z2ky-FE 77.0607/2022/”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 77.0607/2022/ - Verhältnis zwischen Gesamtlänge, Längsneigung und Abstand der Zwischenpodeste von barrierefrei nutzbaren Wegen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zentrale Baunorm zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum DIN 18040-3 schreibt für Wege eine maximale Längsneigung von 3 % vor....”
Beschreibung der Beschaffung
Die zentrale Baunorm zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum DIN 18040-3 schreibt für Wege eine maximale Längsneigung von 3 % vor. Längsneigungen von über 3 % bis 6 % sind möglich, wenn in Abständen von höchstens 10,00 m Zwischenpodeste mit maximal 3 % Längsneigung angeordnet werden. Daneben ermöglicht sie im Rahmen einer Anmerkung auch Neigungen bis 12 %.
Durch diese starren Vorgaben ergibt sich bei Wegen, deren Längsneigung über 3 % und unter 6 % liegt, die Problematik, dass bereits bei einer geringen Überschreitung der 3 % Längsneigung spätestens alle 10,00 m Zwischenpodeste anzuordnen sind.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die nationalen Normen zur Barrierefreiheit bislang keine Hinweise zur maximalen Anzahl der Läufe im Hinblick auf die Gesamtlänge eines geneigten Weges geben. Dies kann in der praktischen Anwendung zu sehr langen Neigungsstrecken mit vielen Läufen führen. Diese können dann aufgrund ihrer Gesamtlänge unabhängig von Zwischenpodesten zu einer verringerten Verkehrssicherheit führen und sind von den Zielgruppen aufgrund der eingeschränkten körperlichen Leistungsfähigkeit ggf. nicht mehr zu bewältigen.
Das Ziel des Forschungsvorhabens ist einerseits, einen wissenschaftlich abgesicherten Umgang mit Längsneigungen zwischen 3 % und 6 % in Bezug zum Abstand der Zwischenpodeste zu finden und entsprechend abgestufte Vorschläge in die Normungsarbeit einzubringen.
Andererseits sollen Möglichkeiten und Grenzen von Längsneigungen ab 6 % in Bezug zur Gesamtlänge von Neigungsstrecken untersucht und entwickelt werden. Unter der Hypothese, dass die Nutzung eines längeren Weges mit moderater Längsneigung für alle Nutzergruppen schwerer zu bewältigen ist als ein kürzerer, steiler geneigter Weg, sollen zudem Wege mit einer Längsneigung über 6 % im Vorhaben berücksichtigt werden. Hierbei sind Möglichkeiten und insbesondere auch Grenzen im Rahmen der durch DIN 18040-3 vorgegebenen 12 % Maximalneigung zu analysieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in dem Fachbereich Verkehrstechnik oder Straßenentwurf -...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in dem Fachbereich Verkehrstechnik oder Straßenentwurf - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erarbeitung von Regelwerken, Wissensdokumenten oder Vergleichbarem im Themenbereich des Straßen- und Verkehrswesens - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2).
Nr. 3: Vorhandensein von Fachpersonal im Bereich der Verkehrswissenschaften für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-08
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-08
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 116-363631 (2023-06-14)