FE 77.0701/2024 - „Flächenkonkurrenz von ÖPNV und Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen“ Auf den Hauptachsen innerstädtischer Straßennetze bündeln sich regelmäßig alle Modi des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs (Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr). Um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende, zu gewährleisten und den Omnibusverkehr (Linien-, Schüler- und Behindertenverkehr) zu beschleunigen, haben einige Straßenverkehrsbehörden Fahrstreifen eingerichtet, die gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzt werden. Beide Modi stehen dabei im Streckenverlauf systematisch um die Nutzung zueinander in Konkurrenz und weisen unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile auf. Hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten spielen neben den realisierbaren Breitenmaßen bei der Aufteilung des Straßenraums auch die verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften eine wesentliche Rolle – insbesondere im Hinblick auf das Überholen des Radverkehrs durch Busse. Vor dem Hintergrund begrenzter Straßenräume ist zu klären, unter welchen Einsatzbedingungen die kombinierte Führung von Bussen und Radverkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen für beide Verkehrsmodi vorteilhaft ist und welche Querschnittsaufteilungen sich hierfür eignen. Zugleich ist abzugrenzen, unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Führung zu vermeiden ist und stattdessen separate Lösungen anzustreben sind. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Ableitung von Einsatzkriterien und Empfehlungen für die Querschnittsgestaltung gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzter Fahrstreifen. In Abgrenzung von separaten Anlagen für beide Modi, sollen die Querschnitte in Abhängigkeit von vorhandenen Breitenmaßen und angestrebten Nutzungsintensitäten bestimmt werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 77.0701/2024/ - Flächenkonkurrenz von ÖPNV und Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen
Referenznummer: Z2ky - FE 77.0701/2024/
Kurze Beschreibung:
FE 77.0701/2024 - „Flächenkonkurrenz von ÖPNV und Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen“
Auf den Hauptachsen innerstädtischer Straßennetze bündeln sich regelmäßig alle Modi des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs (Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende, zu gewährleisten und den Omnibusverkehr (Linien-, Schüler- und Behindertenverkehr) zu beschleunigen, haben einige Straßenverkehrsbehörden Fahrstreifen eingerichtet, die gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzt werden. Beide Modi stehen dabei im Streckenverlauf systematisch um die Nutzung zueinander in Konkurrenz und weisen unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile auf. Hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten spielen neben den realisierbaren Breitenmaßen bei der Aufteilung des Straßenraums auch die verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften eine wesentliche Rolle – insbesondere im Hinblick auf das Überholen des Radverkehrs durch Busse.
Vor dem Hintergrund begrenzter Straßenräume ist zu klären, unter welchen Einsatzbedingungen die kombinierte Führung von Bussen und Radverkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen für beide Verkehrsmodi vorteilhaft ist und welche Querschnittsaufteilungen sich hierfür eignen. Zugleich ist abzugrenzen, unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Führung zu vermeiden ist und stattdessen separate Lösungen anzustreben sind.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Ableitung von Einsatzkriterien und Empfehlungen für die Querschnittsgestaltung gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzter Fahrstreifen. In Abgrenzung von separaten Anlagen für beide Modi, sollen die Querschnitte in Abhängigkeit von vorhandenen Breitenmaßen und angestrebten Nutzungsintensitäten bestimmt werden.
FE 77.0701/2024 - „Flächenkonkurrenz von ÖPNV und Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen“
Auf den Hauptachsen innerstädtischer Straßennetze bündeln sich regelmäßig alle Modi des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs (Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende, zu gewährleisten und den Omnibusverkehr (Linien-, Schüler- und Behindertenverkehr) zu beschleunigen, haben einige Straßenverkehrsbehörden Fahrstreifen eingerichtet, die gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzt werden. Beide Modi stehen dabei im Streckenverlauf systematisch um die Nutzung zueinander in Konkurrenz und weisen unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile auf. Hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten spielen neben den realisierbaren Breitenmaßen bei der Aufteilung des Straßenraums auch die verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften eine wesentliche Rolle – insbesondere im Hinblick auf das Überholen des Radverkehrs durch Busse.
Vor dem Hintergrund begrenzter Straßenräume ist zu klären, unter welchen Einsatzbedingungen die kombinierte Führung von Bussen und Radverkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen für beide Verkehrsmodi vorteilhaft ist und welche Querschnittsaufteilungen sich hierfür eignen. Zugleich ist abzugrenzen, unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Führung zu vermeiden ist und stattdessen separate Lösungen anzustreben sind.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Ableitung von Einsatzkriterien und Empfehlungen für die Querschnittsgestaltung gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzter Fahrstreifen. In Abgrenzung von separaten Anlagen für beide Modi, sollen die Querschnitte in Abhängigkeit von vorhandenen Breitenmaßen und angestrebten Nutzungsintensitäten bestimmt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 294117.65 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2ky - FE 77.0701/2024/
Beschreibung der Beschaffung:
FE 77.0701/2024 - „Flächenkonkurrenz von ÖPNV und Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen“
Auf den Hauptachsen innerstädtischer Straßennetze bündeln sich regelmäßig alle Modi des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs (Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende, zu gewährleisten und den Omnibusverkehr (Linien-, Schüler- und Behindertenverkehr) zu beschleunigen, haben einige Straßenverkehrsbehörden Fahrstreifen eingerichtet, die gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzt werden. Beide Modi stehen dabei im Streckenverlauf systematisch um die Nutzung zueinander in Konkurrenz und weisen unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile auf. Hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten spielen neben den realisierbaren Breitenmaßen bei der Aufteilung des Straßenraums auch die verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften eine wesentliche Rolle – insbesondere im Hinblick auf das Überholen des Radverkehrs durch Busse.
Vor dem Hintergrund begrenzter Straßenräume ist zu klären, unter welchen Einsatzbedingungen die kombinierte Führung von Bussen und Radverkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen für beide Verkehrsmodi vorteilhaft ist und welche Querschnittsaufteilungen sich hierfür eignen. Zugleich ist abzugrenzen, unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Führung zu vermeiden ist und stattdessen separate Lösungen anzustreben sind.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Ableitung von Einsatzkriterien und Empfehlungen für die Querschnittsgestaltung gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzter Fahrstreifen. In Abgrenzung von separaten Anlagen für beide Modi, sollen die Querschnitte in Abhängigkeit von vorhandenen Breitenmaßen und angestrebten Nutzungsintensitäten bestimmt werden.
FE 77.0701/2024 - „Flächenkonkurrenz von ÖPNV und Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen“
Auf den Hauptachsen innerstädtischer Straßennetze bündeln sich regelmäßig alle Modi des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs (Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende, zu gewährleisten und den Omnibusverkehr (Linien-, Schüler- und Behindertenverkehr) zu beschleunigen, haben einige Straßenverkehrsbehörden Fahrstreifen eingerichtet, die gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzt werden. Beide Modi stehen dabei im Streckenverlauf systematisch um die Nutzung zueinander in Konkurrenz und weisen unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile auf. Hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten spielen neben den realisierbaren Breitenmaßen bei der Aufteilung des Straßenraums auch die verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften eine wesentliche Rolle – insbesondere im Hinblick auf das Überholen des Radverkehrs durch Busse.
Vor dem Hintergrund begrenzter Straßenräume ist zu klären, unter welchen Einsatzbedingungen die kombinierte Führung von Bussen und Radverkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen für beide Verkehrsmodi vorteilhaft ist und welche Querschnittsaufteilungen sich hierfür eignen. Zugleich ist abzugrenzen, unter welchen Bedingungen eine gemeinsame Führung zu vermeiden ist und stattdessen separate Lösungen anzustreben sind.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Ableitung von Einsatzkriterien und Empfehlungen für die Querschnittsgestaltung gemeinsam von Bussen und Radverkehr genutzter Fahrstreifen. In Abgrenzung von separaten Anlagen für beide Modi, sollen die Querschnitte in Abhängigkeit von vorhandenen Breitenmaßen und angestrebten Nutzungsintensitäten bestimmt werden.
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-19 06:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-19 06:05:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von…
… wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit (Unfälle bzw. Konflikte/Interaktionen) - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1) - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
… Verkehrserhebungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Einzutragen in Referenzliste 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
… Befragungen im Rahmen wissenschaftlicher, verkehrstechnischer Untersuchungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Einzutragen in Referenzliste 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Erfahrungen bei der Planung von Radverkehrsanlagen auf Basis aktueller Regelwerke in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Einzutragen in Referenzliste 4.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrungen bei der Planung von Radverkehrsanlagen auf Basis aktueller Regelwerke in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. Einzutragen in Referenzliste 4.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung der projektleitenden Person und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1).
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung der projektleitenden Person und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1).
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 125-456708 (2026-06-30)