ReFoPlan: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8).
Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden.
Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“
34 001/0008 / 3722 34 304 0”
Titel
FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“
34 001/0008 / 3722 34 304 0
ReFoPlan: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8).
Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden.
Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.
1️⃣
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8).
Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden.
Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.
Dabei sind folgende Zielvorgaben maßgebend:
(1) konzeptionelle Vorarbeiten für die Errichtung des EB-Katasters sind zu leisten (IT-Konzept)
(2) einen Prototyp des Katasters (Anzeigenportal und einen einheitlichen Datenbankprototyp) zu programmieren, den die zuständigen Behörden auf der Ebene der Bundesländer nutzen können.
(3) fachlich-inhaltliche Arbeiten zur Umsetzung des EB-Katasters sind zu erbringen.
Abschließend sind die entsprechenden Dokumente als Bericht zusammenzufassen und für die Anwendungen spezifizierte Nutzerhandbücher zu erstellen sowie das Programm inklusive Quellcode an den Auftraggeber zu übergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Die summierte Gesamtgröße aller bei der Angebotsabgabe eingereichten Dateien darf 8,0 MB nicht überschreiten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: refoplan@uba.de📧
URL: www.umweltbundesamt.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 130-413682 (2023-07-05)
Ergänzende Angaben (2023-08-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 130-413682
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-08-15 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-29 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-08-15 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-29 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 155-493187 (2023-08-09)
Ergänzende Angaben (2023-08-22)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-08-29 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-12 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-08-29 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-12 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 163-512069 (2023-08-22)
Ergänzende Angaben (2023-09-08)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-09-12 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-06 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Alter Wert
Datum: 2023-10-10 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-12-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-09-12 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-06 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 176-553362 (2023-09-08)