Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen. Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten. Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 90 022/0049
Kurze Beschreibung:
Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen.
Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten.
Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen.
Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten.
Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen.
Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark-Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher noch nicht überall der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Anforderungen einschränkt und den Markt dabei behindert, die Potentiale des Frameworks auszuschöpfen.
Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten.
Die Plattform Sustainable Finance 2.0 soll die Europäische Kommission dabei beraten, das Sustainable Finance Framework - insbesondere die EU-Taxonomie - weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die verschiedenen Regelwerke besser aufeinander abzustimmen, die EU-Taxonomiekriterien möglichst gut anwendbar zu machen, zu aktualisieren und die EU-Taxonomie auf weitere Aktivitäten auszuweiten.
Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
Das UBA arbeitet in der Plattform Sustainable Finance 2.0 mit, vorrangig in der Technical Working Group. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das UBA in dieser Funktion bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung von bestehenden Taxonomiekriterien sowie der Entwicklung von Kriterien für neue Aktivitäten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Inkonsistenzen, Anwendungsprobleme und Ambitionslücken in der EU-Taxonomie bzw. im Zusammenspiel zwischen EU-Taxonomie und CSRD/SFDR identifiziert und Vorschläge zu deren Auflösung bzw. Schließung erarbeitet werden.
Dauer: 18 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: refoplan@uba.de📧
Quelle: OJS 2023/S 102-320287 (2023-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-15 📅
Name: Climate & Company The Berlin Institute for Climate Training and Research gGmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 159-503619 (2023-08-16)