Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren (BGBl. I 2017 S. 969, im Folgenden: Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts) ist (mit Ausnahme von zwei Regelungen zur Änderung der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung) am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes war ein werkvertragsrechtlicher (bauvertragsrechtlicher) Regelungsteil, mit welchem in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag eingefügt wurden.
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts. Im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts wurde angekündigt, dass das Gesetz spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll (Bundestagsdrucksache 18/8486, Seite 36).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts“
III 3 - 3003/131 - 33”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum...”
Kurze Beschreibung
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren (BGBl. I 2017 S. 969, im Folgenden: Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts) ist (mit Ausnahme von zwei Regelungen zur Änderung der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung) am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes war ein werkvertragsrechtlicher (bauvertragsrechtlicher) Regelungsteil, mit welchem in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag eingefügt wurden.
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts. Im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts wurde angekündigt, dass das Gesetz spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll (Bundestagsdrucksache 18/8486, Seite 36).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 173 200 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem/der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem/der Vertreter/in der Auftraggeberin finden per Videokonferenz statt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind die Auswirkungen der wichtigsten durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts erfolgten Gesetzesänderungen nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind die Auswirkungen der wichtigsten durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts erfolgten Gesetzesänderungen nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen (nicht abschließenden) Fragenkatalogs zu untersuchen. Es soll insbesondere die Frage beantwortet werden, ob die mit den betreffenden Gesetzesänderungen verfolgten gesetzgeberischen Ziele erreicht wurden.
Das Forschungsvorhaben soll nicht auf eine „Vollevaluierung“ im Sinne einer Evaluierung ausnahmslos jeder einzelnen Regelung des Reformgesetzes gerichtet sein. Vielmehr soll sich die Evaluierung schwerpunktmäßig konzentrieren auf die zentralen Regelungen des bauvertragsrechtlichen Regelungsteils des Reformgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Auflistung. Im Mittelpunkt der Evaluierung soll die Frage stehen, ob die zentralen Ziele der Anpassung des Rechts an die speziellen Bedürfnisse des Bauvertrags/Verbraucherbauvertrags bzw. des Architekten- und Ingenieurvertrags einerseits sowie der Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich des privaten Baurechts andererseits erreicht worden sind. Darüber hinaus soll im Rahmen der Evaluierung untersucht werden, wie sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft tatsächlich entwickelt hat und ob der Erfüllungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Regelungswirkungen steht.
Die in dem (nicht abschließenden) Fragenkatalog aufgelisteten Fragen sollen im Wege rechtstatsächlicher Untersuchungen beantwortet werden. Hierbei soll insbesondere auch geklärt werden, ob die zu untersuchenden Regelungen in der Praxis die erwartete Akzeptanz / Beachtung finden und ob sie unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben. Zu diesem Zweck sollen neben Bauherrenverbänden/Verbraucherverbänden und Interessenvertretern/Verbänden der Bauwirtschaft auch Vertreter der betroffenen juristischen Professionen, nämlich insbesondere Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nach ihren Erfahrungen mit den betreffenden Regelungen befragt werden. Außerdem soll die gerichtliche Entscheidungspraxis umfassend ausgewertet werden. Dabei ist im jeweiligen Kontext festzustellen, ob durch vorhandene Rechtsprechung offene Fragen hinreichend geklärt sind oder ob sich ein gesetzgeberisches Eingreifen empfiehlt, und wenn ja mit welchem Inhalt. Letztlich sollen die Erfahrungen von abmahnberechtigten Verbänden nach dem UWG und UKlaG abgefragt werden.
Die skizzierte Vorgehensweise ist nicht abschließend. Auch eigene - hier nicht bereits vorgegebene - Forschungsansätze können Berücksichtigung finden (siehe auch Ziffer 2.1 der Anlage 4).
Das Statistische Bundesamt wird parallel eine Validierung des Erfüllungsaufwands durchführen. Erkenntnisse zum anfallenden Erfüllungsaufwand aus diesem Forschungsvorhaben werden dem Statistischen Bundesamt für die dortigen Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse ist abschließend darzustellen, ob und ggf. inwieweit weiterer gesetzgeberischer oder sonstiger Handlungsbedarf gesehen wird.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=510479&criteriaId=30257 Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens sind die standesrechtlichen Regelungen (insbesondere ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens sind die standesrechtlichen Regelungen (insbesondere ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik 2017, Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik („Deutsche Erklärung“) vom 24. Mai 2017, Richtlinien des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V., Qualitätsstandards: DIN ISO 20252:2019) und methodischen Grundlagen der empirischen Sozialforschung zu beachten.
Bei der Durchführung der Untersuchung ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz zu beachten. Die Untersuchungsergebnisse müssen erkennbar machen, ob und in welcher Weise sich erhobene Daten geschlechterspezifisch auf Frauen und/oder Männer beziehen. Die Sicherstellung entsprechender Aspekte ist bereits bei den Erhebungen zu berücksichtigen.
Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens ist für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse ausnahmslos Recyclingpapier zu verwenden, das mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder alternativ mit dem Zertifikat „FSC Recycled“ versehen ist.
Etwaige in dem Forschungsvorhaben von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin sowie Unterauftragnehmern/innen eingesetzte Hilfskräfte auf Stundenbasis sind mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz
- Referat I B 3 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: forschung@bfj.bund.de📧
Fax: +49 228-994105592 📠
Quelle: OJS 2023/S 066-197364 (2023-03-29)
Ergänzende Angaben (2023-10-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 066-197364
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit in Monaten
Alter Wert
Text: 4
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Datum: 2023-12-07 📅
Quelle: OJS 2023/S 199-624706 (2023-10-11)