Beschreibung der Beschaffung
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Kocher und Lein sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 10,6 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 106,5 km
In diesem Los ist in vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden.
Zu bearbeitende Fläche: 16,5 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke: 78,8 km
Die jeweils aufzunehmenden Flächen / Strecken sind nur zum Teil identisch.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm / für den Hochwasserschutz mind. 6 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Technische Vorgaben für die Bathymetrie (Auszug):
- Die Eindringtiefe des verwendeten Laserscanners muss laut Herstellerangaben mindestens das 1,5-fache der Sichttiefe betragen
- Die Überlappung der einzelnen Flugstreifen muss mindestens 20 % betragen.
- Es müssen bei den Flugstreifen auch Querstreifen geflogen werden
- Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden
- relative Lage- und eine Höhengenauigkeit ± 10cm oder besser
- Klassifizierung der Punktwolke entsprechend den Vorgaben des AG