Frühstücksverpflegung in der kTA München

Regierung von Oberbayern

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ist zuständig für den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München, Nordallee 50, München. In der kTA bestehen bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft bzw. das Außengrenzenverfahren GEAS. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der in der kTA untergebrachten Personen mit Lebensmittel (Frühstücksverpflegung).

Deadline

Deadline 2026-08-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Frühstücksverpflegung in der kTA München
Referenznummer: 0270.ZV-33-26-03
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ist zuständig für den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München, Nordallee 50, München. In der kTA bestehen bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft bzw. das Außengrenzenverfahren GEAS. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der in der kTA untergebrachten Personen mit Lebensmittel (Frühstücksverpflegung).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitete Lebensmittel 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2b0c6581-2abb-4628-917e-ac8e1c6b0044
Zusätzliche Informationen:
Rahmenvereinbarung - Höchstabrufmengen Höchsten werden folgende Mengen abgerufen: • Kaltverpflegung: o Pudding Vanille, 125 g inkl. Lieferung: 170 Verpackungseinheiten o H-Fruchtjoghurt 3,5 %, 125 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o H-Joghurt Natur 1,5 %, 100 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o Zucker (einzeln portioniert), je 3,5 g inkl. Lieferung: 178 Verpackungseinheiten o Kaffeesticks löslich mit Koffein (einzeln portioniert), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 357 Verpackungseinheiten o Kaffeesahne ultrahocherhitzt, 10% Fett (einzeln portioniert), je 10 g inkl. Lieferung: 297 Verpackungseinheiten o schwarzer Tee (im Beutel), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 713 Verpackungseinheiten o Früchtetee (im Beutel), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 713 Verpackungseinheiten o Brotzeiteier inkl. Lieferung: 679 Verpackungseinheiten o Gemüse (Snack-Gurke, Paprika, Babykarotte, Mini-Tomaten) inkl. Lieferung: 3058 Verpackungseinheiten o Obst (Apfel, Orange, Banane, Clementine, Pflaume, Datteln) inkl. Lieferung: 5096 Verpackungseinheiten o Backwaren (Fladen- oder Toastbrot, jeweils in 250g Abpackung verpackt) inkl. Lieferung: 3567 Verpackungseinheiten • Getränke: o Wasser still im Tetrapak, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 4459 Verpackungseinheiten o H-Milch mit 3,5%-Fettanteil im Tetrapak, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 2973 Verpackungseinheit o Kakao-Getränk, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 1784 Verpackungseinheit • Verpflegungsbeutel inkl. Lieferung: 35672 Stück Grundlage der Höchstmengen bildet die Vollauslastung der Einrichtung mit derzeit bis zu 49 Personen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste 📦
Postleitzahl: 85356
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freising 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-27 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 663ae97e-c321-415e-bcad-626518f051ed
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 892176404100 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis:Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/ Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-465243 (2026-07-06)