Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie der KAoA-Steuerungsgremien in den Gebietskörperschaften bei der Im-plementierung der Verantwortungskette KAoA in NRW.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:e.pregowski@gib.nrw.de
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2022-06-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
Postanschrift: Im Blankenfeld 4
Postort: Bottrop
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2041767-0📞
E-Mail: e.pregowski@gib.nrw.de📧
Region: Bottrop, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.gib.nrw.de/themen🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der...”
Kurze Beschreibung
Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie der KAoA-Steuerungsgremien in den Gebietskörperschaften bei der Im-plementierung der Verantwortungskette KAoA in NRW.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:e.pregowski@gib.nrw.de
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst
befristet bis zum 31.12.2023. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2023, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe des Projekts sind die Kommunalen Koordinierungsstellen und die kommunalen Steuerungsgremien KAoA mit ihren beteiligten Strukturen. Ihre Funktion im Gesamtsystem von KAoA gilt es, weiter zu stärken, um jungen Menschen eine gute Ausgangssituation auf dem Ausbildungsmarkt zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel konsequent entgegenzuwirken. Zur Bearbeitung der Herausforderungen am Übergang von der Schule in den Beruf haben sich in den letzten Jahren weitere kommunale sowie regionale Initiativen entwickelt, die jeweils wichtige Beiträge zur Lösung zielgruppenbezogener und struktureller Fragen beim Übergang Schule-Beruf leisten. Es gilt bestehende und neue Aktivitäten und Initiativen und die sich ergebenden Herausforderungen in Bezug auf KAoA miteinander zu
vernetzen und zu einem Gesamtsystem auszubauen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot zur Implementierung der KAoAVerantwortungskette vor Ort. Damit bietet GSVO die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung der KAoAVerantwortungskette passgenau an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen und die Kooperationen der Verantwortungsgemeinschaft zu stärken. GSVO soll aufbauend auf dem systematischen und flächendeckenden Ansatz von KAoA die am Übergang Schule-Beruf aktiven Akteur*innen mit ihren Strukturen auf kommunaler und in der Folge auch auf regionaler Ebene in einen abgestimmten Austausch- und Strategieprozess einbinden und somit das Zusammenwirken strategisch stärken.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Kommunalen Koordinierungsstellen im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Das Projekt wird finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Beratungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 110...”
Zusätzliche Informationen
Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Beratungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 110 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 der Antragsunterlagen entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB)
4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250.000 EUR p.a. durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (jeweils Kopie ausreichend).
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
“zu 3) Mindestanforderung:
Die Bewerberin/der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit...”
zu 3) Mindestanforderung:
Die Bewerberin/der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5.000 Euro auf.
Die Bieterin/der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Angaben nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:
- Mitgliedschaft in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:
- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung
- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf
- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf
6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer zertifizierten (systemischen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
7) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
8) Beruft sich ein/e Bieter*in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung (wirtschaftliche und fi-nanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt die Bieterin/der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer zertifizierten (systemischen)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
6) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer zertifizierten (systemischen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
10) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
11)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
10) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
11) 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
12) 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 089-242542
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-01
08:00 📅
“A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von...”
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 100 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 dieser Unterlagen entnommen werden.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Nachweis einer zertifizierten (systemi-schen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung
- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf
- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.ff), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Abruf der Unterlagen
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: e.pregowski@gib.nrw.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“A. § 160 GWB
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
A. § 160 GWB
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 123-350209 (2022-06-24)