Gemeinde Eching: Beschaffung eines HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Eching

Gemeinde Eching

Die Gemeinde Eching beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 10 für ihre Freiwillige Feuerwehr Eching.
Das HLF 10 wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. HLF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung, die Atemschutztechnik und die akkubetriebenen Rettungsgeräte werden zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Eching_HLF-10".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-17 Auftragsbekanntmachung
2023-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2023-0037
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Eching beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 10 für ihre Freiwillige Feuerwehr Eching. Das HLF 10 wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. HLF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung, die Atemschutztechnik und die akkubetriebenen Rettungsgeräte werden zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Eching_HLF-10".
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Eching
Postanschrift: Bürgerplatz 1
Postleitzahl: 85386
Postort: Eching
Kontakt
Internetadresse: http://www.eching.de 🌏
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189628b1154-5d786649a0435648 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 139-441436
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Eching beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 10 für ihre Freiwillige Feuerwehr Eching.
Das HLF 10 wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. HLF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung, die Atemschutztechnik und die akkubetriebenen Rettungsgeräte werden zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Eching_HLF-10".
1 Stk. HLF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau i.S.e. geschuldeten Erfolgs)
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 760.000 Euro betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mindeststandards:
Jahresumsatz 2020, 2021, 2022 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens 760.000 Euro.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. 3 Referenzprojekte;
Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Mind. drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.eching.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189628b1154-5d786649a0435648 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 139-441436 (2023-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Eching: Beschaffung eines HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Eching
Referenznummer: MaBu-2023-0037
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Eching beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 10 für ihre Freiwillige Feuerwehr Eching. Das HLF 10 wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. HLF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung, die Atemschutztechnik und die akkubetriebenen Rettungsgeräte werden zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Eching_HLF-10".
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freising 🏙️
Dauer: 1 Tage
Weitere Informationen zur Verlängerung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Albert Ziegler GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE815465832
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Postleitzahl: 89537
Postort: Giengen
Region: Heidenheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rostertag@ziegler.de 📧
Telefon: +497322951478 📞
Fax: +497322951470 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: China 🇨🇳
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Eching
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postanschrift: Bürgerplatz 1
Postleitzahl: 85386
Postort: Eching
Region: Freising 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL: https://www.eching.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 242-762561 (2023-12-13)