Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Stark- und Schwachstrominstallationen im Rahmen der Generalsanierung der Oberburg der Genovevaburg. Die Baustelle ist über den Mario-Adorf-Burgweg erreichbar. Dieser ist jedoch nur begrenzt befahrbar. Die Anlieferung mittels LKW oder anderer größerer Fahrzeuge erfolgt daher an die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich Boemundring/Marktplatz. Hier steht ein Kran für Materialtransporte zur Verfügung. Die Stadt Mayen beabsichtigt, die Oberburg der Genovevaburg umzubauen und zu modernisieren sowie das vorhandene Museum in die Oberburg zu sanieren und zu erweitern. Des Weiteren sollen hier Räumlichkeiten für die Nutzung der Burgfestspiele geschaffen werden. Die Grundfläche der Oberburg beläuft sich auf ca. 30 × 30 m. Das Gebäude ist teilunterkellert, wobei ein Bereich des Kellers direkt über den Aufgang zur Burg ebenerdig erreicht werden kann. Die Besonderheit des Objekts besteht darin, dass die gesamte Oberburg unter Denkmalschutz steht und daher bei der Installation besonders darauf geachtet werden muss. Im Innenbereich besteht die Burg weitestgehend aus Bruchsteinwänden sowie teilweise auch aus Fachwerkwänden. Die Rettungswege sind jederzeit von Fahrzeugen und Material freizuhalten. Während der gesamten Bauzeit ist darauf zu achten, dass die öffentlichen Verkehrswege sowie die Nutzung des Museums in der Unterburg nicht beeinträchtigt werden. Die Nutzung des „Goloturms“ wird während der gesamten Bauzeit unterbleiben, da die Besucher hier zwangsläufig durch die Baustelle laufen müssten. Soweit möglich, soll der Turm jedoch wieder entsprechend freigegeben werden. Entsprechende Hinweise werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Genovevaburg - Elektroarbeiten
Referenznummer: 2026-34
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Stark- und Schwachstrominstallationen im Rahmen der Generalsanierung der Oberburg der Genovevaburg.
Die Baustelle ist über den Mario-Adorf-Burgweg erreichbar. Dieser ist jedoch nur begrenzt befahrbar. Die Anlieferung mittels LKW oder anderer größerer Fahrzeuge erfolgt daher an die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich Boemundring/Marktplatz. Hier steht ein Kran für Materialtransporte zur Verfügung.
Die Stadt Mayen beabsichtigt, die Oberburg der Genovevaburg umzubauen und zu modernisieren sowie das vorhandene Museum in die Oberburg zu sanieren und zu erweitern. Des Weiteren sollen hier Räumlichkeiten für die Nutzung der Burgfestspiele geschaffen werden.
Die Grundfläche der Oberburg beläuft sich auf ca. 30 × 30 m. Das Gebäude ist teilunterkellert, wobei ein Bereich des Kellers direkt über den Aufgang zur Burg ebenerdig erreicht werden kann.
Die Besonderheit des Objekts besteht darin, dass die gesamte Oberburg unter Denkmalschutz steht und daher bei der Installation besonders darauf geachtet werden muss. Im Innenbereich besteht die Burg weitestgehend aus Bruchsteinwänden sowie teilweise auch aus Fachwerkwänden.
Die Rettungswege sind jederzeit von Fahrzeugen und Material freizuhalten. Während der gesamten Bauzeit ist darauf zu achten, dass die öffentlichen Verkehrswege sowie die Nutzung des Museums in der Unterburg nicht beeinträchtigt werden.
Die Nutzung des „Goloturms“ wird während der gesamten Bauzeit unterbleiben, da die Besucher hier zwangsläufig durch die Baustelle laufen müssten. Soweit möglich, soll der Turm jedoch wieder entsprechend freigegeben werden. Entsprechende Hinweise werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Stark- und Schwachstrominstallationen im Rahmen der Generalsanierung der Oberburg der Genovevaburg.
Die Baustelle ist über den Mario-Adorf-Burgweg erreichbar. Dieser ist jedoch nur begrenzt befahrbar. Die Anlieferung mittels LKW oder anderer größerer Fahrzeuge erfolgt daher an die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich Boemundring/Marktplatz. Hier steht ein Kran für Materialtransporte zur Verfügung.
Die Stadt Mayen beabsichtigt, die Oberburg der Genovevaburg umzubauen und zu modernisieren sowie das vorhandene Museum in die Oberburg zu sanieren und zu erweitern. Des Weiteren sollen hier Räumlichkeiten für die Nutzung der Burgfestspiele geschaffen werden.
Die Grundfläche der Oberburg beläuft sich auf ca. 30 × 30 m. Das Gebäude ist teilunterkellert, wobei ein Bereich des Kellers direkt über den Aufgang zur Burg ebenerdig erreicht werden kann.
Die Besonderheit des Objekts besteht darin, dass die gesamte Oberburg unter Denkmalschutz steht und daher bei der Installation besonders darauf geachtet werden muss. Im Innenbereich besteht die Burg weitestgehend aus Bruchsteinwänden sowie teilweise auch aus Fachwerkwänden.
Die Rettungswege sind jederzeit von Fahrzeugen und Material freizuhalten. Während der gesamten Bauzeit ist darauf zu achten, dass die öffentlichen Verkehrswege sowie die Nutzung des Museums in der Unterburg nicht beeinträchtigt werden.
Die Nutzung des „Goloturms“ wird während der gesamten Bauzeit unterbleiben, da die Besucher hier zwangsläufig durch die Baustelle laufen müssten. Soweit möglich, soll der Turm jedoch wieder entsprechend freigegeben werden. Entsprechende Hinweise werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-34
Titel: Generalsanierung Genoveaburg - Stark- und Schwachstrominstallation
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Baustelle ist über den Mario-Adorf-Burgweg erreichbar. Dieser ist jedoch nur begrenzt befahrbar. Die Anlieferung mittels LKW oder anderer größerer Fahrzeuge erfolgt daher an die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich Boemundring/Marktplatz. Hier steht ein Kran für Materialtransporte zur Verfügung.
Der Bieter kann sich vor Abgabe des Angebotes an Ort und Stelle über Art, Umfang und eventuelle Erschwernisse der auszuführenden Leistung sowie über die Zufahrtsmöglichkeiten zum Gelände zu informieren.
Die Baustelle ist über den Mario-Adorf-Burgweg erreichbar. Dieser ist jedoch nur begrenzt befahrbar. Die Anlieferung mittels LKW oder anderer größerer Fahrzeuge erfolgt daher an die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich Boemundring/Marktplatz. Hier steht ein Kran für Materialtransporte zur Verfügung.
Der Bieter kann sich vor Abgabe des Angebotes an Ort und Stelle über Art, Umfang und eventuelle Erschwernisse der auszuführenden Leistung sowie über die Zufahrtsmöglichkeiten zum Gelände zu informieren.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mayen-Koblenz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-26 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: Mayen
Stadt: 56727
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
1.) Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
2.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf
3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen
4.) gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf
5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
1.) Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
2.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf
3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen
4.) gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf
5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB.
Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB.
Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Mayen
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000253
Postanschrift: Rosengasse 2
Postleitzahl: 56727
Postort: Mayen
Region: Mayen-Koblenz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mayen.de📧
Telefon: +49265188-0📞
URL: https://www.mayen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E78561764🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E78561764🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-515780 (2026-07-23)